Änderungsantrag: Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben mit Direktvermarktung

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung legt dem Gemeinderat ein Flächenportfolio vor, aus dem hervorgeht, welche städtischen Flächen bereits / noch nicht / an wen / welche Art von Betrieb verpachtet sind.
  2. In Abänderung der Verwaltungsvorlage 2022/1029 werden die zu empfehlenden Maßnahmen auf Seite 4 dahingehend geändert, dass Ziffer I. vollständig entfällt.
  3. In Ziffer II. wird von einer Binnendifferenzierung zwischen Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetrieben abgesehen sowie die Prioritätenfolge zur Vergabe städtischer Flächen folgendermaßen vereinfacht und abgeändert:
    a) Biobetriebe und konventionelle Betriebe mit Direktvermarktung
    b) Biobetriebe und konventionelle Betriebe ohne Direktvermarktung

Sachverhalt/Begründung

Als CDU-Fraktion sprechen wir uns für eine Bevorzugung aller Betriebe mit Direktvermarktung aus, da sie einen wesentlichen Beitrag zur unmittelbaren Verfügbarkeit regional hergestellter Produkte leisten. Die bisher beabsichtigte Übervorteilung von Biobetrieben, die an überhöhte Standards geknüpft ist, lehnen wir dagegen ab. Schließlich müssen Landwirtinnen und Landwirte konventioneller Betriebe aufgrund strenger Cross-Compliance-Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik innerhalb der Europäischen Union auch heute schon umfangreiche Standards zum Umwelt- und Tierschutz, zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zu Bodenschutz und Wasserrecht erfüllen. Wesentliches Merkmal bei der Bevorzugung von Betrieben sollte unserer Ansicht nach die Direktvermarktung sein, da Betriebe mit unmittelbaren Verkaufsstellen ganz maßgeblich dazu beitragen, mit regional hergestellten Produkten einen stabilen Lebensmittelmarkt in Karlsruhe zu sichern.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass dem Gemeinderat ein Flächenportfolio vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, an wen und welche Art von Betrieb die städtischen Flächen verpachtet worden sind und welche Flächen noch zur Verfügung stehen.

Pachtverträge an lange Laufzeiten von mindestens 10 Jahren zu knüpfen, sehen wir kritisch, da sie – wie in der Beschlussvorlage beschrieben – die „Stadt in ihrer Handlungsfreiheit (z. B. bei der Verfügbarkeit von Ausgleichsmaßnahmen) einschränken“ (Seite 4) würden. Hierbei denken wir vor allem an die Flächen rund um den Brunnenstückweg und das Bauvorhaben der SG Rüppurr, das durch längere Pachtlaufzeiten umliegender Flächen Gefahr laufen würde, sich noch länger hinauszuzögern. Daher wollen wir diesen Vorschlag aus der Beschlussvorlage streichen.

Auch eine systematische Schlechterstellung von Nebenerwerbsbetrieben in der Prioritätenfolge lehnen wir ab. Denn für viele Landwirtinnen und Landwirte ist der hauptberufliche und ausschließliche Betrieb eines Hofs heute nicht mehr kostendeckend, weswegen sie gezwungen sind, anderen Beschäftigungen nachzugehen, die mehr als 50 Prozent ihres Einkommens ausmachen: sie betreiben zum Beispiel Pensionen, Gasthäuser oder pädagogische Erlebnisbauernhöfe. Gleichzeitig werden sie mit einem geringen Flächenangebot konfrontiert. In Karlsruhe werden laut Statistischem Bundesamt nur 22,6 Prozent der Gesamtfläche landwirtschaftlich genutzt, dagegen sind es im Landkreis Karlsruhe mit durchschnittlich 43,8 Prozent fast doppelt so viel. Dementsprechend ist der Konkurrenz- und Preisdruck im Stadtgebiet enorm. Wir wollen diesen Wettbewerb durch die in der Beschlussvorlage beabsichtigte Prioritätenfolge nicht weiter anfachen oder ein Höfesterben riskieren, sondern sind der Ansicht, dass wir alle Betriebe gleichermaßen benötigen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Sven Maier
Stadträtin Bettina Meier Augenstein
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion