Änderungsantrag: Christkindlesmarkt-Gebühren

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die geplante Gebührenerhöhung für den Christkindlesmarkt wird abgemildert und, wie in der Begründung aufgeführt, abgeändert.
  2. Nach Vorberatung im entsprechenden Ausschuss und unter Einbeziehung der Beschickerinnen und Beschicker wird die Änderung der Anlage 2 (Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt) zur Jahrmarktsatzung dahingehend vorbereitet, dass Beginn und Ende des Christkindlesmarkts künftig jährlich vom Gemeinderat festgelegt werden. Ab dem Jahr 2024 sollte die reguläre Dauer des Christkindlesmarktes mindestens 30 Tage betragen.

Sachverhalt / Begründung
Nach der letztmaligen Anpassung der Christkindlesmarktgebühren im Jahr 2020 kündigt sich nun eine weitere Gebührenerhöhung an. Doch anders als bei der moderaten Anpassung im Jahr 2020 (in der Spitze + 11,54 Prozent) ist nun eine signifikante Gebührenerhöhung (in der Spitze + 20,0 Prozent) vorgesehen, die weit über die nachvollziehbare Begründung gestiegener Lebenshaltungskosten hinausgeht.

Wir bekennen uns zu dem vom Gemeinderat 2020 beschlossenen Kostendeckungsgrad von 73,86 Prozent. Dass für die Jahre 2024 und 2025 aber jeweils nur ein Kostendeckungsgrad von ca. 57 Prozent erreicht werden wird, liegt unserer Auffassung nach jedoch nicht daran, dass die Beschickerinnen und Beschicker mit zu wenigen Gebühren belastet werden. Im Gegenteil, die Unterschreitung des gemeinderätlichen Kostendeckungsgrads ist auf den gestiegenen Verwaltungsaufwand zurückzuführen: lagen die städtischen Gesamtkosten für den Christkindlesmarkt im Jahr 2020 noch bei etwa 450.000,00 Euro (davon u. a. etwa 90.000 Euro Personalkosten, 360.000 Euro Sachkosten), werden für die Jahre 2024 und 2025 nun über 600.000 Euro prognostiziert (davon u. a. etwa 150.000 Euro Personalkosten und 425.0``00 Euro Sachkosten). Wir sind der Meinung, dass wir den gestiegenen Verwaltungsaufwand nicht den Beschickerinnen und Beschickern aufbürden dürfen, indem wir die Gebühren unverhältnismäßig erhöhen. Davon abgesehen geht das prognostizierte Gebührenaufkommen für 2024 und 2025 (jeweils 306.225 Euro) gegenüber dem Jahr 2020 (313.033 Euro) sogar zurück, obwohl die angedachten Gebührenerhöhungen schon voll zu Buche schlagen. Dies ist unserer Ansicht nach darauf zurückzuführen, dass im Unterschied zu 2020 nun weniger Stände und Buden ihre Waren präsentieren können. Für uns ist dies ein weiterer Beweggrund, die Gebühren nicht unverhältnismäßig zu erhöhen: denn weniger Beschickerinnen und Beschicker können nicht noch mehr schultern.

Insofern sprechen wir uns – wie im Jahr 2020 – nur für eine moderate Gebührenerhöhung aus, die die gestiegenen Lebenshaltungskosten berücksichtigt, aber nicht darüber hinausgeht. Wir schlagen vor:

Gebührenerhöhung (Vorschlag Stadtverwaltung | Vorschlag CDU-Fraktion):
allgemeiner Verkauf: + 9,8 Prozent | + 5,0 Prozent
Kunsthandwerk: + 8,3 Prozent | + 5,0 Prozent
Kunsthandwerkerhütte: + 20,0 Prozent | + 5,0 Prozent
Süßwaren, Backwaren u.Ä.: + 20,0 Prozent | + 10,0 Prozent
Imbissstände ohne Alkoholausschank: + 20,0 Prozent | + 10,0 Prozent
Imbissstände mit Alkoholausschank: + 20,0 Prozent | + 15,0 Prozent
Alkoholausschank: + 20,0 Prozent | + 15,0 Prozent

Darüber hinaus beantragen wir eine Neuregelung der Öffnungstage für den Christkindlesmarkt: In Karlsruhe ist es bisher so geregelt, dass sich der Beginn des Christkindlesmarkts am Datum des 1. Advents orientiert, was mal früher oder mal später im Jahr stattfindet. Die Adventszeit dauert je nach Kalenderjahr 22–28 Tage. Dementsprechend verlängert oder verkürzt sich auch die Dauer des Christkindlesmarkts. 2022 waren es 29 Öffnungstage, in diesem Jahr sind es nur 25 Öffnungstage. Für die Beschickerinnen und Beschicker bedeuten weniger Öffnungstage automatisch auch weniger Einnahmen. Unabhängig von der Gesamtdauer müssen sie trotzdem eine feststehende Gebühr bezahlen, die sich nur dann anteilig reduziert oder erhöht, wenn der Christkindlesmarkt weniger als 24 und länger als 30 Tage andauert.

Wir regen wir an, für diejenigen Jahre mit einer kurzen Adventszeit eine Lösung zu finden, die den Christkindlesmarkt flexibel verlängert, und verweisen dabei beispielhaft auf die Regelung in Rastatt (§ 3 (1) Marktzeiten der „Satzung der Stadt Rastatt über die Durchführung des Weihnachtsmarktes“). Hier werden Beginn und Ende eines Weihnachtsmarktes jährlich und flexibel durch den Gemeinderat festgelegt. Diese Flexibilität wollen wir auch in Karlsruhe herbeiführen, um insbesondere für diejenigen Jahre mit einer kurzen Adventszeit eine gangbare Lösung für den Christkindlesmarkt zu finden. Daher beantragen wir, dass nach Vorberatung im entsprechenden Ausschuss sowie unter Einbeziehung der Beschickerinnen und Beschicker eine Änderung an der Anlage 2 (Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt) zur Jahrmarktsatzung die vorbereitet wird, die ermöglicht, dass Beginn und Ende des Christkindlesmarktes künftig durch den Gemeinderat festgelegt werden. Ab dem Jahr 2024 sollte die Dauer des Christkindlesmarktes aber mindestens 30 Tage betragen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion