Änderungsantrag: Kein Verkauf der Festhalle Durlach ohne tragfähige Ersatzlösung

Änderungsantrag zur TOP 15 („Priorisierung der Maßnahmen in den Karlsruher Sanierungsgebieten“) der Gemeinderatssitzung am 29. September 2026
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

• Die Stadtverwaltung sieht davon ab, die Festhalle Durlach zu veräußern. Die entsprechende Anmerkung in der Anlage zur Beschlussvorlage, „Gebäude soll veräußert werden“, ist zu streichen. Ein Verkauf soll nur dann in Betracht kommen, wenn zuvor ein gleichwertiger Ersatz für die Durlacher Vereine und sozialen Angebote verbindlich gesichert ist. Über den Verkauf entscheidet der Gemeinderat nach erneuter Anhörung des Durlacher Ortschaftsrats.

Sachverhalt / Begründung

Der Ortschaftsrat Durlach hat sich einstimmig gegen den Verkauf der Festhalle Durlach ausgesprochen. Als CDU-Fraktion schließen wir uns nicht nur dem Votum, sondern auch der dazugehörigen Begründung an: Die Festhalle in Durlach ist der zentrale Ort für Vereine (Musik- und Karnevalsvereine) und soziale Angebote (Seniorennachmittag und Seniorenweihnacht). Ein Gebäude in vergleichbarer Größe und Ausstattung steht in Durlach nicht zur Verfügung. Insofern würde ein Verkauf das ehrenamtliche und soziale Engagement vor Ort erheblich beeinträchtigen.

Die baulichen Mängel der Festhalle sind bekannt, für uns aber kein Grund, die Halle ersatzlos aufzugeben. Schließlich verlagert der Verkauf zur kurzfristigen Ergebnisverbesserung nur das Problem, da die Stadt den Bedarf nach einer Ersatzhalle später aus eigenen Mitteln finanzieren müsste. Denn in der Beschlussvorlage wird explizit darauf hingewiesen, dass zurückgestellte oder gestrichene Maßnahmen nach Ende der Sanierungslaufzeit ohne Bundes- und Landesförderung auskommen müssen. Aus diesem Grund möchten wir sicherstellen, dass die Festhalle nicht veräußert wird, bevor tragfähige Alternativen vorliegen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Andreas Kehrle
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion