Änderungsantrag: Lachgas-Verkaufsverbot erst nach Scheitern der Bundesinitiative

Änderungsantrag zu TOP11 „Einschränkung des Verkaufs von Lachgas beziehungsweise Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche in Karlsruhe ermöglichen“ der Gemeinderatssitzung vom 24.06.2025

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

Die Stadtverwaltung beobachtet die Bundesinitiative im Gesundheitsministerium zum Verbot von Lachgas. Sollte es zu keiner Einigung auf Bundesebene kommen, prüft die Verwaltung, ob ein kommunales Verbot möglich wäre.

Sachverhalt / Begründung
Das Bundesgesundheitsministerium plant laut Pressemitteilung vom 17. Mai 2025 eine schnelle Gesetzeseinbringung, um Lachgas als Partydroge zu verbieten. Insofern teilt die CDU-Fraktion die Einschätzung der Verwaltung, dass eine bundes- bzw. landesweite Regelung zur Nutzung von Lachgas einer kommunalen Regelung vorzuziehen ist. Wir sehen auch die sach- und fachlichen Hürden, die von der Verwaltung dargestellt werden, als valide an und gehen davon aus, dass der Hauptantrag erledigt ist.

Die CDU-Fraktion plädiert dafür, dass die Stadtverwaltung die Bundesinitiative weiter verfolgt und ausschließlich für den Fall, dass es zu keiner Einigung auf dieser Ebene kommt, auf den Gemeinderat nochmal mit einer rechtlichen Prüfung zukommt, ob eine Durchsetzung auf kommunaler Ebene möglich wäre.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Nicolas Schütz
Stadtrat Andreas Kehrle
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion