Ergänzungsantrag: Nachnutzungsvereinbarung für das Reitinstitut der Egon von Neindorff-Stiftung

Ergänzungsantrag zu TOP21 „Reitinstitut Egon-von-Neindorff Stiftung: Rücknahme der Kündigung“

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Das Reitinstitut der Egon von Neindorff-Stiftung kann auf dem Areal in der Nancystraße 1 verbleiben, bis ein Nachnutzungskonzept erarbeitet wurde.
  2. Eine entsprechende Vereinbarung soll zwischen dem Reitinstitut und der Stadt erarbeitet werden. Diese soll sich an den Eckpunkten des gekündigten Mietverhältnisses orientieren.

Sachverhalt / Begründung

Als CDU-Fraktion verstehen wir das Ansinnen der Antragssteller, das Reitinstitut der Egon-von-Neindorff Stiftung zu erhalten. Die Verwaltung führt in ihrer Stellungnahme jedoch aus, dass der Bauunterhalt und die Verkehrssicherungspflicht bei der Stiftung liegen und bereits mit städtischem Zuschuss kaum zu stemmen war, weshalb zuletzt im Jahr 2018 290.000 Euro einmalig zur Dachsanierung des Stalltraktes von Seiten der Stadt zur Verfügung gestellt werden musste.

Dieser Zustand wird sich ohne städtischen Zuschuss kaum verbessern. Daher bleiben wir prinzipiell bei dem Vorgehen der Stadt, inklusive der Kündigung des Mietverhältnisses. Als CDU-Fraktion möchten wir dem Verein jedoch die Möglichkeit geben, auf dem Gelände zu bleiben, bis ein Nachnutzungskonzept gefunden wurde. Die Stadt soll dazu eine entsprechende Vereinbarung mit dem Reitinstitut erarbeiten. Diese soll sich an den Eckpunkten des gekündigten Mietverhältnisses orientieren.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tobias Bunk-Merkel
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion