Änderungsantrag: Außengastronomie und Sondernutzungsflächen
Änderungsantrag zu TOP 26.1 („Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u. a. Heizstrahler) bis zum 30. September 2023“) der Gemeinderatssitzung am 25.10.2022
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:
- Die „Verlängerung der Erweiterung der Nutzung von Außenbestuhlungsflächen (u.a. Heizstrahler)“ wird über den 31. Oktober 2022 hinaus bis zum 30. April 2023 genehmigt.
- Analog zu § 23 (Freischankflächen) der „Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München“ entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept, damit es der Außengastronomie in Karlsruhe unter festzulegenden Bedingungen dauerhaft ermöglicht wird, für den Zeitraum von April bis Oktober eines jeden Jahres Sondernutzungserlaubnisse zu beantragen.
Sachverhalt/Begründung
Wir als CDU-Fraktion teilen die Ansicht, dass die Karlsruher Gewerbetreibenden in der jetzigen Situation weiterhin außerordentliche Unterstützung benötigen. Denn anders als die Stellungnahme zum ursprünglichen Antrag (2022/2086) suggeriert, ist die Corona-Pandemie unserer Einschätzung nach noch nicht vorbei. Ganz unabhängig davon, ob es durch den Gesetzgeber übergeordnete Präventivmaßnahmen (z.B. Maskenpflicht oder Impfnachweise) gibt oder nicht, bestimmt die Corona-Pandemie weiterhin über Gewinn und Verlust der Gewerbetreibenden. Zum einen befindet sich das Infektionsgeschehen auf einem ungebrochen hohen Niveau und zum anderen besteht in der Bevölkerung noch sehr viel Zurückhaltung beim Besuch der Innengastronomie. Diese Zurückhaltung wollen wir den Karlsruherinnen und Karlsruhern nehmen. Daher setzen wir uns dafür ein, die Erteilung von Sondererlaubnissen für die Außengastronomie über den 31. Oktober 2022 hinaus bis zum 30. April 2023 zu verlängern.
Bevor Gewerbetreibende etwa auch aufgrund der Energiekrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, wovor der Handelsverband Deutschland (https://einzelhandel.de/presse/aktuellemeldungen/13929-energiekrise-einzelhandel-geraet-an-belastungsgrenze-und-bekraeftigt-forderung-nach-wirtschaftshilfen) jüngst eindringlich gewarnt hat, ist es das Gebot der Stunde, ihnen die Flächen zur Außengastronomie jetzt unbürokratisch zur Verfügung zu stellen. Während die Freigabe von Außenflächen nichts kostet, sind die möglichen Kosten eines fortschreitenden wirtschaftlichen Niedergangs der Karlsruher Innenstadt kaum zu beziffern. Insofern sind wir fest davon überzeugt, dass die Nutzung von Außenbestuhlungsflächen die beste Hilfe zur Selbsthilfe für die Karlsruher Gastronomiebetriebe ist.
Wie durch unseren Antrag (2022/0162/3) im Gemeinderat beschlossen wurde, regen wir darüber hinaus an, die Anstrengungen für eine dauerhafte Lösung zur Erteilung von Sondererlaubnissen nochmals zu intensivieren. Analog zum bereits realisierten Vorgehen in München („Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München“) beantragen wir daher, dass die Stadtverwaltung ein Konzept entwickelt, damit es der Außengastronomie in Karlsruhe unter festzulegenden Bedingungen dauerhaft ermöglicht wird, für den Zeitraum von April bis Oktober eines jeden Jahres Sondernutzungserlaubnisse zu beantragen.
Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Dr. Thomas Müller
Stadtrat Sven Maier
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadtrat Thorsten Ehlgötz
Stadtrat Karsten Lamprecht