Änderungsantrag: Ausweitung des Sperrbezirks

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

• Die Stadtverwaltung stellt beim Regierungspräsidium den folgenden Antrag auf Änderung der aktuellen Rechtsverordnung zum Verbot der Prostitution in Karlsruhe:
o Der Sperrbezirk für die Straßenprostitution in Karlsruhe wird um folgende Straßen ergänzt: Ottostraße, Fiduciastraße, Killisfeldstraße, Wachhausstraße, Dieselstraße

Sachverhalt / Begründung

Als CDU-Fraktion schließen wir uns dem Bestreben des Hauptantrags an. Auch wir setzen uns – wie schon 2014, als der Sperrbezirk zuletzt ausgeweitet wurde – für ein Verbot der Straßenprostitution im Gewerbegebiet rund um die Otto- und Fiduciastraße ein. Allerdings geht der Hauptantrag unseres Erachtens nicht über einen Prüfauftrag und die Frage nach den Zuständigkeiten hinaus. Letztere ist seit mehr als zehn Jahren geklärt, als auf Initiative unserer Fraktion die Sperrbezirksausweitung zum ersten Mal auf die Tagesordnung des Gemeinderats gesetzt wurde.

Die Zuständigkeit für eine Einschränkung der Straßenprostitution in Karlsruhe liegt gemäß Art. 297 EGStGB (Verbot der Prostitution) und § 2 Landesverordnung über das Verbot der Prostitution beim Regierungspräsidium, das mit letztmaliger Änderung im Jahr 2014 die heute noch geltende Sperrbezirksverordnung erlassen hat. Da Prostitution in Deutschland grundsätzlich nicht verboten ist und daher in irgendeiner Form stattfinden darf, ist ihre Einschränkung mit großen Hürden verbunden. Beispielsweise müssen Kinder und Jugendliche oder der „öffentliche Anstand“ gefährdet sein. Und gerade weil die Hürden zur Einschränkung der Prostitution so hoch sind, kam es im Jahr 2014 entgegen unseres damaligen Antrags (Vorlage-Nr. 2014/0435) nur zur einer kleinräumigen und zeitweisen Ausweitung des Sperrbezirks: die Bereiche rund um den Hauptbahnhof wurden mit in den Sperrbezirk aufgenommen und die Prostitution im gesamten Stadtgebiet auf die Nachtzeiten (22-6 Uhr) beschränkt.

All das reicht heute nicht mehr aus. Die Beschwerden aus der Anwohnerschaft sowie der Gewerbetreibenden reißen nicht ab. Mittlerweile haben sich sowohl eine Bürgerinitiative („Durlach gegen Prostitution“) als auch eine Interessensgemeinschaft ansässiger Firmen gegründet, die sich gegen die Straßenprostitution im Gewerbegebiet rund um die Otto- und Fiduciastraße aussprechen. Sie berichten von Belästigungen unbeteiligter Personen, zunehmender Vermüllung, unerträglichen Zuständen und Ordnungsstörungen.

Allein schon die Tatsache, dass sich zwei Interessensgemeinschaften gegen Straßenprostitution gebildet haben, ist für uns ein hinreichender Beleg dafür, dass sowohl der soziale Frieden als auch der „öffentliche Anstand“ in Durlach-Aue gefährdet sind. Dieser Umstand rechtfertigt unseres Erachtens die Ausweitung des Prostitutionsverbots. Daher sprechen wir uns dafür aus, dass die Stadtverwaltung beim Regierungspräsidium obenstehenden Antrag zur Ausweitung des Sperrbezirks in Karlsruhe stellt.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
Stadtrat Dirk Müller
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion