Bürokratieabbau vorantreiben

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

• Die Stadtverwaltung entwickelt ein Konzept für ein koordiniertes Prüfverfahren im Bereich des Arbeitsschutzes zwischen der städtischen Gewerbeaufsicht und den zuständigen Berufsgenossenschaften. Ohne das Schutzniveau für Beschäftigte zu reduzieren, gilt es, Doppelprüfungen zu vermeiden und Betriebsprüfungen effizienter zu gestalten: zum Beispiel in Form von gemeinsamen oder zumindest besser aufeinander abgestimmten Betriebsprüfungen.
• Zudem soll geklärt werden, inwiefern Prüfberichte und -ergebnisse der Berufsgenossenschaften bei der städtischen Gewerbeaufsicht systematisch berücksichtigt und anerkannt werden können, um redundante Prüfungen zu vermeiden. Um den organisatorischen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, sollten Dokumentenprüfungen auch digital erfolgen können.

Sachverhalt / Begründung
Es ist gut, dass es in Deutschland einen gesetzlich geregelten, strukturierten Arbeitsschutz gibt und dass dieser kontrolliert wird. Nach unseren Informationen gibt es jedoch Doppelstrukturen: Denn im Bereich des Arbeitsschutzes durchlaufen Karlsruher Unternehmen regelmäßig mehrere Betriebsprüfungen unterschiedlicher Stellen, die jeweils mit erheblichem organisatorischem und zeitlichem Aufwand für die Unternehmen verbunden sind. So werden Betriebe auf Grundlage von SGB VII zunächst durch Berufsgenossenschaften auf ihre Maßnahmen zur Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, Gefährdungsbeurteilungen, persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Maschinensicherheit, Unfallanalysen usw. geprüft. Parallel dazu gibt es die staatliche Arbeitsschutzaufsicht, die in Baden-Württemberg überwiegend von den Stadt- und Landkreisen wahrgenommen wird. In Karlsruhe erfolgt diese Aufgabe durch die Stadt selbst. In Form der Gewerbeaufsicht überprüft die Stadt die rund 11.000 Unternehmen im Stadtgebiet auf Einhaltung des Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetzes, der Arbeitsstättenverordnung, des Mutter- und Jugendarbeitsschutzes oder auch auf ihren Umgang mit Gefahrstoffen.

Inhaltlich gibt es bei beiden Betriebsprüfungen große Schnittmengen, weswegen bei Unternehmen der Eindruck entsteht, es komme zu Doppelprüfungen. Und dies nicht einmal zu Unrecht: Schließlich werden Gefährdungsbeurteilungen, PSA, oder Maschinen- und Arbeitsplatzsicherheit bei beiden Betriebsprüfungen kontrolliert, selbst wenn die Betriebsprüfungen auf unterschiedliche gesetzliche Grundlagen zurückgehen. Bei besonders umweltrelevanten Unternehmen kommt es darüber hinaus zu einer weiteren betrieblichen Überprüfung durch das Regierungspräsidium.

In Zeiten des dringend benötigten Bürokratieabbaus halten wir es für zielführend, wenn Betriebsprüfungen effizienter stattfinden und besser koordiniert werden. Zwar verlangt der Gesetzgeber (§ 21 Arbeitsschutzgesetz) schon jetzt eine Zusammenarbeit zwischen der Stadt Karlsruhe und den Berufsgenossenschaften. Unseren Kenntnissen zufolge finden bisher jedoch weder gemeinsame Prüfungen statt noch werden Prüfergebnisse gegenseitig anerkannt. Aus diesem Grund beantragen wir, dass die Stadtverwaltung ein koordiniertes Prüfverfahren entwickelt, um Doppelprüfungen im Arbeitsschutz zwischen städtischer Arbeitsschutzaufsicht und den Berufsgenossenschaften bestmöglich zu vermeiden, ohne das Niveau des Arbeitsschutzes für die Beschäftigten zu reduzieren. Hierbei gilt es auch zu prüfen, wie vorhandene Prüfberichte der Berufsgenossenschaften bei der städtischen Gewerbeaufsicht besser berücksichtigt oder gegenseitig anerkannt werden können, um Redundanzen zu erkennen. Um Unternehmen zu entlasten, sollten Dokumentenprüfungen zudem auch digital anstelle von vor Ort stattfinden können.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Katrin Schütz
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion