Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie sie ihr Ermessen bei der Aufstellung von Warenautomaten ausübt, die den Verkauf oder das Bewerben von CBP-Produkten ermöglichen.
  2. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich, zur Beschränkung des Verkaufs von CBD-Produkten in Verkaufsautomaten im Umfeld von Schulen oder Kindergärten einen proaktiven Ansatz zu wählen und innerhalb des pflichtgemäßen Ermessens niederschwellig alle in Frage kommende Maßnahmen zu treffen.
  3. In regelmäßigen Abständen berichtet die Stadtverwaltung im zuständigen Gremium über die getroffenen Maßnahmen und Erfolge.

Sachverhalt / Begründung
Seit Mai 2025 stehen im Karlsruher Stadtgebiet mindestens zwei Verkaufsautomaten für Cannabidiol-Produkte (in Stupferich: Kleinsteinbacherstraße 19a, in Durlach: Alte Weingartener Straße 48). In Stupferich befindet sich der Automat unmittelbar gegenüber der Grundschule und in Durlach in Laufreichweite der Carl-Hofer-Schule (Außenstelle Pfinzbau). Bunt getarnt über Produktnamen wie „Jack Frost“, „Afghan Hash“ oder „AK-47“ werden hier psychoaktive Substanzen (Kanna / Mesembrin-haltige Produkte) sowie klassische und (halb-)synthetische Cannabinoide (Derivate von THC: 10-O-HHC, HHC, H4CBD, PHC, CB9, CBNP) angeboten, vor denen Medizinerinnen und Mediziner sowie die Polizei explizit warnen: Sogenannte „Legal Highs“ können Herzrasen oder Psychosen verursachen und zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinen oder sogar zum Tod führen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Todesfälle im Jahr 2024 von 2 auf 26 dramatisch angestiegen (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mehr-drogentote-gefahr-legal-highs-mischkonsum-100.html).

Einen Grund für diese Entwicklung sehen wir in der zunehmenden Verfügbarkeit sowie in der verharmlosenden Darstellung, wie sie etwa auch an den CBD-Automaten in Karlsruhe stattfindet. Mit Hilfe von bunter Werbung und lustigen Figuren („bekiffte“ Erdbeere, rauchender Gorilla usw.) auf den Produktauswahl-Schaltern erweckt die Comic-artige Aufmachung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen den Eindruck, dass es sich um völlig harmlose Produkte handelt.

Auch wenn die angebotenen Produkte bereits unter Beobachtung der zuständigen Behörden stehen, sind sie teilweise (noch) nicht in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen worden und daher unseres Wissens legal. Die Schwierigkeit für die Strafverfolgung besteht darin, dass die chemische Zusammensetzung der Produkte ständig verändert wird. Eine leichte Modifizierung seitens der Anbieter führt jedoch dazu, dass es sich jeweils um neue Produkte handelt, die erst erneut verboten werden müssen. Zudem liegt der vorhandene THC-Wert laut eigener Aussage des Betreiberunternehmens (CBD-Doc aus Stuttgart) im gesetzlichen Rahmen und werde durch Labore untersucht. Aus diesem Grund mussten zuvor beschlagnahmte Automaten dieses Unternehmens in Stuttgart oder Waiblingen wieder aufgestellt werden.

Um zudem das Lebensmittel- und Arzneimittelrecht (die eine Zulassung der Produkte als Lebensmittel bedingen würden) zu umgehen, macht sich das Betreiberunternehmen einen klassischen juristischen Trick zunutze. CBD-Doc weist auf den Automaten explizit darauf hin, dass die Produkte nicht zum Verzehr, sondern zur Anwendung in einer Duftlampe gedacht seien – wogegen die Comic-artige Darstellung auf den Produktauswahl-Schaltern etwas ganz anderes nahelegt: nämlich den Konsum durch rauchen. Zudem werden auch Vapes und Filterpapiere angeboten, die den Eindruck untermauern. Die Schein-Etikettierung der Produkte zeigt, wie perfide das Unternehmen unter maximaler Ausnutzung der Grenzen der Legalität vorgeht. Dazu zählt auch die Aufstellung der Automaten auf Privatgrundstücken (d.h. Entfall der Einholungspflicht für eine Sondernutzungserlaubnis) oder der Einbau einer technischen Altersverifikation (Altersnachweis über EC-Karte), die sich jedoch auch von Kindern leicht überwinden lässt, wenn die Verlockung groß genug ist.

Wir können nicht länger zusehen, sondern wollen alle Karlsruherinnen und Karlsruher und speziell Kinder und Jugendliche vor dem Einfluss der angebotenen Substanzen schützen. Daher bitten wir um Darlegung, wie die Stadtverwaltung ihr Ermessen bei der Aufstellung von Warenautomaten ausübt, die den Verkauf oder das Bewerben von CBP-Produkten ermöglichen. Zudem soll die Stadtverwaltung zur Beschränkung des Verkaufs von CBD-Produkten in Verkaufsautomaten im Umfeld von Schulen oder Kindergärten einen proaktiven Ansatz wählen und innerhalb des pflichtgemäßen Ermessens niederschwellig alle in Frage kommende Maßnahmen treffen. In regelmäßigen Abständen soll im zuständigen Gremium über die getroffenen Maßnahmen und Erfolge berichtet werden.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dr. Thomas Müller
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Nicolas Schütz
Stadträtin Katrin Schütz
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion