Erweiterungsbau Theaterhaus in der Kaiserallee 11d

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung stellt das 2020 vom Gemeinderat beschlossene Zukunftskonzept für das Theaterhaus im entsprechenden Ausschuss vor.
  2. Die Stadtverwaltung stellt in diesem Zusammenhang vor, welche Möglichkeiten hinsichtlich des Planungs- und Bauordnungsrechts bestehen, um einen Erweiterungsbau am Theaterhaus zu realisieren.

Sachverhalt/Begründung

Das Theaterhaus in der Kaiserallee 11d bietet der vielfältigen Karlsruher Kunst- und Theaterszene seit mehr als vierzig Jahren eine wichtige und unverzichtbare Bühne. Mittlerweile stoßen die darin beherbergten Theater (Sandkorn-Theater, Jakobustheater, Figurentheater marotte) jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Neben einem unbestreitbaren Mangel an Probe- und Lagerräumen entsprechen insbesondere auch Anzahl und Ausstattung der Sanitäranlagen nicht mehr den Ansprüchen einer stetig wachsenden Publikumszahl. Die Raumproblematik war bereits mehrfach Thema im Gemeinderat, unter anderem im Jahr 2020 (vgl. Vorlagen-Nr. 2020/0407 und 2020/0462), als der Gemeinderat den Auftrag zur Entwicklung eines Zukunftskonzeptes für das Theaterhaus erteilt hat. Leider liegt das Konzept bis heute nicht vor, weswegen wir dessen Präsentation hiermit erneut beantragen.

Auch in der Gemeinderatssitzung am 18. Juli 2023 hat sich herausgestellt, dass die freiwerdenden Räumlichkeiten des Badischen Konservatoriums in der Kaiserallee 11c nicht bzw. nur teilweise (evtl. als Lagerräume im Keller) für eine Nutzung durch das Theaterhaus infragekommen. Vielmehr wurde in der Diskussion wieder der Erweiterungsbau am Theaterhaus als Lösung für die Raumproblematik ins Spiel gebracht. Diesen Vorschlag wollen wir mit dem Antrag offiziell aufgreifen.

Wir sind uns bewusst, dass zur Realisierung eines möglichen Erweiterungsbaus am Theaterhaus wesentliche planungs- und bauordnungsrechtliche Bedingungen erfüllt werden müssen, die im Bebauungsplan Nr. 607 („Kaiserallee 11 (ehem. Gelände d. Stadtwerke)“) geregelt sind. Als der Bebauungsplan 1984 in Kraft getreten ist, diente das ehemalige Feuer- und Ofenhaus des ersten städtischen Gaswerks dem Sandkorn-Theater jedoch bereits mehr als zwei Jahre lang als feste Wirkungs- und Spielstätte. Insofern wurde das Bebauungsplanverfahren damals flexibel und unbürokratisch um das Sandkorn-Theater herum durchgeführt, obwohl anstelle der Spielstätte an sich eine Grünfläche im Bebauungsplan vorgesehen ist. Insbesondere aufgrund der großen Raumproblematik fordern wir nun den gleichen wohlwollenden Pragmatismus zur Realisierung eines Erweiterungsbaus.

Als CDU-Fraktion beantragen wir daher, dass die Stadtverwaltung unter Einsatz sämtlicher Möglichkeiten (wie z. B. § 35 (2) BauGB – insbesondere mit Blick auf den für Kultureinrichtungen ebenda freigehaltenten Nutzungszweck im Flächennutzungsplan 2030) die planungs- und bauordnungsrechtlichen Bedingungen vorstellt, die bei einem Erweiterungsbau am Theaterhaus zu berücksichtigen wären.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion