Folgen des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zu § 13b BauGB

  1. Wie wertet die Stadtverwaltung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 4 CN 3.22 vom 18. Juli 2023?
  2. Welche bestehenden Bebauungspläne im Karlsruher Stadtgebiet sind von dem Urteil betroffen?
  3. Welche laufenden Bebauungsplanverfahren sind davon betroffen und welche Folgen hat das Urteil?
  4. Können Umweltprüfungen und Umweltberichte in den betroffenen Bebauungsplanverfahren nachgereicht werden oder sind die bisherigen Verfahren vollständig neu einzuleiten?
  5. Welche zeitlichen Verzögerungen sind bei den betroffenen Bebauungsplanverfahren zu erwarten?

Sachverhalt/Begründung

Am 18. Juli 2023 kam das Bundesverwaltungsgericht zu der Entscheidung (4 CN 3.22), dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig und nicht anwendbar ist, weil er die Überplanung von Außenbereichsflächen auf der Grundlage einer unzulässigen Typisierung ohne Umweltprüfung zulässt. Dieser Verfahrensfehler führt laut Bundesverwaltungsgericht zur Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans.

Auch in Karlsruhe fand und findet § 13b BauGB Anwendung, zum Beispiel im Bebauungsplan „Östlich Esslinger Straße zwischen Heidenheimer und Ludwigsburger Straße und Teilbereich Heidenheimer Straße“ in Karlsruhe-Grünwettersbach. Insofern fragen wir uns als CDU-Fraktion, welche Folgen das Bundesverwaltungsgerichtsurteil für das konkrete Beispiel in Grünwettersbach und andere Bebauungsplanverfahren in Karlsruhe hat, und bitten um die Beantwortung obiger Fragen.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion