Gemeinderat in Windenergieplanung einbeziehen

Aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen auf Landes- und Bundesebene ist der Regionalverband Mittlerer Oberrhein (RVMO) dazu verpflichtet, in der Region Flächen für Windenergieanlagen (insgesamt 1,8 Prozent der Regionsfläche) zu sichern. Die Flächensicherung geschieht über Vorranggebiete, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen künftig privilegierten Vorrang gegenüber anderen Nutzungen erhält. Die Vorranggebiete müssen vom RVMO bis spätestens zum 30. September 2025 in einem Regionalplan festgelegt werden.

Nach derzeitigem Planungsstand identifiziert der RVMO zwei Vorranggebiete auf Karlsruher Gemarkung: „WE 51 Karlsruhe – Energiehügel“ (18,5 ha), im Rheinhafen, und „WE 24 Ettlingen – Edelberg“ (43,6 ha), das sich größtenteils auf Ettlinger Gemarkung befindet. Ein weiteres mögliches Vorranggebiet („WE 20 Karlsbad – Steinich“, 47,4 ha) grenzt an Palmbach.

Als CDU-Fraktion bekennen wir uns zu den bundes- und landesrechtlichen Verpflichtungen. Vor allem erkennen wir in erneuerbaren Energien auch ein großes Potential. In Zeiten des stetig wachsenden Strombedarfs (z.B. Einbau von Wärmepumpen und Zulassung von Elektroautos) auf der einen Seite und des Rückgangs fossiler Energieträger auf der anderen Seite sind wir auf dezentrale Erzeugungsanlagen, d. h. auch auf die Windenergie, angewiesen. Gleichwohl gilt insbesondere bei der Realisierung von Windenergieanlagen, dass zwischen den Interessen unterschiedlichster Akteure abzuwägen ist. Immer wieder kommt es hier zu Interessenskonflikten. Dabei geht nicht nur um die Belange des Artenschutzes sowie des Natur- und Umweltschutzes oder die Interessen von Anwohnerinnen und Anwohnern, sondern um viele weitere Faktoren, die es behutsam miteinander in Einklang zu bringen gilt.

Da sich die Vorranggebiete über Fläche erstrecken, die sich in städtischem Besitz befinden, setzen wir uns dafür ein, dass der Gemeinderat auch nach dem Inkrafttreten des Regionalplans durch den RVMO Möglichkeiten hat, über die Ausgestaltung etwaiger Windenergieanlagen auf Karlsruher Gemarkung zu entscheiden. Zu diesem Zweck halten wir es darüberhinausgehend für sinnvoll, dass die Stadtverwaltung ein interkommunales Einvernehmen mit der Stadt Ettlingen anstrebt. Das Ziel soll sein, dass eine etwaige, gleichzeitige Bewirtschaftung des Vorranggebiets nur dann ermöglicht wird, wenn ein geringstmöglicher Eingriff (in Naturschutz, Landwirtschaft und Landschaftsbild) bei ausreichender Wirtschaftlichkeit sichergestellt ist.

Aus all diesen Gründen beantragen wir:

  1. Sofern die bisher angedachten Vorranggebiete für Windenergie im Teilflächenplan des RVMO verbleiben, ist die Verpachtung von stadteigenen Flächen für Windenergieanlagen von einer frühzeitig einzuholenden Zustimmung des Gemeinderats abhängig.
  2. Die Stadtverwaltung stellt im entsprechenden Gremium vor, aus welchen Beweggründen die beiden auf Karlsruher Gemarkung befindlichen Flächen im Abwägungsprozess des RVMO zu Vorranggebieten für Windenergie erklärt werden sollen.

Unterzeichnet von:

Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion