Mehr Geld für die Kindertagesbetreuung

CDU-Fraktion fordert Anpassung an Landesniveau

„Bei der Bezahlung von Tagesmüttern und -vätern muss die Stadt jetzt nachbessern“, eröffnet familienpolitische Sprecherin und Stadträtin Bettina Meier-Augenstein. „Denn auf Landesebene gelten seit Jahresbeginn neue Maßstäbe. Daher haben wir im Jugendhilfeausschuss beantragt, dass die Bezahlung von Tagespflegepersonen jetzt an das neue Landesniveau angepasst werden soll. In der Sitzung hat uns die Stadtverwaltung zugesichert, dass sie nachbessern will und wird. Das werten wir als wichtigen Erfolg für die Tagesmütter und -väter in Karlsruhe.“

Fraktionsvorsitzender Detlef Hofmann ergänzt: „Letztlich ist die Anpassung doch auch nur konsequent. Denn die Energie- und Versorgungskrise wirkt sich natürlich auch auf die Tagesmütter und -väter aus. Von der Steigerung der Energiekosten sind Tagespflegepersonen sogar in besonderem Maße betroffen. Schließlich ist es für sie einfach nicht möglich, den Heizkörper aus Energiespargründen ganz herunterzudrehen, wenn in den eigenen Räumlichkeiten Kleinstkinder betreut werden. Insgesamt ist die Forderung nach einer Anpassung der Bezahlung aber nur ein Teil unserer Initiative – damit nicht genug.“

„In unserem Antrag haben wir die Stadtverwaltung auch dazu aufgefordert, dem Gemeinderat ein Konzept vorzulegen. Denn, was viele nicht wissen, ist, dass sich Tagesmütter und -väter stetig fortbilden müssen, selbst wenn sie die notwendige Qualifizierung zur Tagespflegeperson längst nachgewiesen haben. Im Jugendhilfeausschuss hat uns die Stadtverwaltung zwar ihre bisherigen Maßnahmen vorgestellt, um Tagespflegepersonen finanziell zu entlasten. Beispielsweise wird so manche Kursgebühr übernommen. Das ist ein guter Anfang. Am Ende ist das aber nicht genug – denn es handelt sich um verpflichtende Kurse und daher um Zeiträume, in denen Tagesmütter und -väter kein Geld verdienen können. In diesem Zusammenhang wollen wir konkret von der Stadtverwaltung wissen, wie Tagespflegepersonen bei der Wahrnehmung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen angemessen entschädigt werden könnten und erwarten Antworten. Schließlich können wir es uns als Stadtgesellschaft nicht leisten, Tagesmütter und -väter im Regen stehen zu lassen. In Sachen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz sind sie fester Bestandteil in der Planung kommunaler Kinderbetreuung und ergänzen die Tagesbetreuung in Kitas oder Kindergärten als vollkommen gleichrangiges Betreuungsangebot“, so Meier-Augenstein abschließend.