Mehr Sicherheit im öffentlichen Raum
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:
- Die Stadtverwaltung legt ein Konzept zur Videoüberwachung überirdischer Haltestellen und Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs in der Innenstadt vor — insbesondere an stärker von Kriminalität und Vandalismus betroffenen Bereichen wie z.B. Europaplatz, Mühlburger Tor und Bahnhofsvorplatz. Rechtsgrundlage ist der neu gefasste § 18 LDSG. Die Stadtverwaltung bezieht dabei die beim KVV durch Vandalismus entstehenden Schäden als Bedarfsgrundlage ein und staffelt Maßnahmen nach Priorität unter Berücksichtigung bestehender Umbauvorhaben.
- Die Stadtverwaltung erarbeitet in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe ein Konzept zur Videoüberwachung der als „gefährliche Orte“ eingestuften Bereiche „Erweiterte Amalienstraße“ und „Erweiterter Marktplatz/Schlossplatz“ aufgrund von § 44 Abs. 3 PolG, dessen Voraussetzungen durch die bereits erfolgte förmliche Einstufung als gefährliche Orte nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 PolG als erfüllt anzusehen sind. Insgesamt soll kein flächendeckender, sondern ein gezielter, räumlich begrenzter Einsatz an klar identifizierten Kriminalitätsschwerpunkten vorgesehen sein.
- Die Stadt Karlsruhe bewirbt sich beim Land Baden-Württemberg darum, Pilotstandort zur weiteren Erprobung der intelligenten Videoüberwachung nach dem Vorbild des Mannheimer Modells zu werden.
Sachverhalt / Begründung
Mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Landesdatenschutzgesetzes am 28. Februar 2026 ist die bisherige objektbezogene Begrenzung der Videoüberwachung auf bestimmte Einrichtungen entfallen. Videoüberwachung ist nun überall dort möglich, wo es gilt, das Hausrecht zu wahren oder öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Wir wollen dieses Potential nutzen — konkret für überirdische Nahverkehrshaltestellen in der Innenstadt, wo Vandalismus und Sachbeschädigungen dem KVV erhebliche Schäden verursachen und die Sicherheit der Fahrgäste beeinträchtigen.
Während § 18 LDSG ausschließlich für präventive Zwecke gilt, ermöglicht § 44 Abs. 3 PolG BW Videoüberwachung auch zur Kriminalitätsbekämpfung an gefährlichen Orten. In Karlsruhe sind dies die Bereiche „Erweiterte Amalienstraße“ und „Erweiterter Marktplatz/Schlossplatz“, wo seit dem 21. Januar 2026 auch ein Waffen- und Messerverbot gilt. Videoüberwachung findet dort unseren Kenntnissen zufolge noch nicht statt, obwohl die Voraussetzungen des § 44 Abs. 3 PolG durch die bereits erfolgte förmliche Einstufung als gefährliche Orte nach § 27 Abs. 1 Nr. 3 PolG als erfüllt anzusehen sind.
Der Handlungsbedarf ist eindeutig belegt: Laut Polizeilicher Kriminalstatistik und dem Statistikatlas der Stadt (https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/atlas/index.html?indicator=i108) ereignet sich in der Innenstadt-West – dem Stadtteil mit den beiden gefährlichen Orten – mit Abstand die meiste Kriminalität in Karlsruhe (2025: 3.343 von insgesamt 22.891 Straftaten, also etwa jede sechste). Die Häufigkeitszahl liegt mit 7.407 Straftaten je 100.000 Einwohner deutlich über dem Landesschnitt von 4.902. Auf Stadtteilebene ist die Belastung der Innenstadt-West mit 326,2 Straftaten je 1.000 Einwohner (stadtweit: 74,0) noch weitaus gravierender. Spitzenwerte gegenüber allen anderen Stadtteilen zeigen sich bei Rohheitsdelikten (466), Diebstahl (1.608), Taschendiebstahl (72), Sachbeschädigungen (145) und Rauschgiftdelikten (149) – allesamt Delikte, die vorrangig im öffentlichen Raum begangen werden und durch Videoüberwachung sowohl präventiv bekämpft als auch besser aufgeklärt werden können. Die Aufklärungsquote bei Straßenkriminalität beträgt derzeit nur 17,7 Prozent.
Andere Kommunen haben bereits reagiert: Tübingen hat unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes konkrete Schritte zur Videoüberwachung des Busbahnhofs eingeleitet, der Städtetag begrüßt die Neuregelung ausdrücklich. Darüber hinaus sehen wir uns im Einklang mit dem Koalitionsvertrag zwischen GRÜNEN und CDU auf Landesebene:
„Die intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts werden wir ausweiten. Räumlich, indem wir den Einsatz an zwei weiteren Standorten pilotieren.“ (Koalitionsvertrag 2026, S. 71)
Karlsruhe sollte diese Chance nutzen und sich als Pilotstandort bewerben.
Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Nicolas Schütz
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion