Schaffung eines Naturkindergartens als Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  • Die Stadtverwaltung schafft in Absprache mit der Ortsverwaltung Wettersbach die Bedingungen für einen Natur-kindergarten als Kita-Außenstelle des städtischen Naturparkkindergartens Wettersbach (Auszeichnung erfolgt am 16. Mai 2025 ) mit einer Ü3-VÖ-Gruppe mit 20 Plätzen ab 2026.

Sachverhalt / Begründung

Das Prädikat „Naturpark-Kindergarten“ bekommt ein Kindergarten nach etwa einem Jahr aktiver Projektbeteili-gung für den Zeitraum von fünf Jahren vom Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V. verliehen. Die städtische Kindertagesstätte Wettersbach erhält die Auszeichnung im Mai 2025. Das Konzept des Naturpark-Kindergartens basiert auf dem vom Verband Deutscher Naturparke (VDN) entwickelten Programm „Naturpark-Kita“ und wird von der städtischen Kindertagesstätte Wettersbach bereits erfolgreich umgesetzt (Vorlage-Nr. 2024/0177).

Der für das Jahr 2025 für die Stadtteile Grünwettersbach und Palmbach prognostizierte Platzbedarf (13 Plätze Ü3, Stand 01.09.2024, Vorlage-Nr. 2024/1168) ist ein geringerer Fehlbedarf als der für das Jahr 2024 (48 Plätze Ü3, Stand 01.03.2024, Vorlage-Nr. 2024/0774). Nichtsdestotrotz berücksichtigt das Prognosemodell für die Fehl-bedarfe lediglich Faktoren wie Geburtenraten, sowie potenzielle Zuzüge oder Abwanderungen, nicht jedoch Kinder, die auf Wartelisten verschiedener Kindertagesstätten stehen. Diese Zahlen können mittels Filter separat dargestellt werden und finden in der Berechnung keine Berücksichtigung. Auch in Jahren, in denen ein Neubau-gebiet erschlossen wird (auf die Vorlage-Nr. 2023/0050 wird Bezug genommen) oder in denen die durchschnitt-liche Geburtenrate steigt, können andere Bedarfe an Kindertagesbetreuung notwendig sein als in Vorjahren.

Darüber hinaus laufen derzeit Vorhaben zur Erweiterung der Grünwettersbacher Kita Dorfwies und zum Ersatzneubau der städtischen Kindertagesstätte Wettersbach in Palmbach. Auf die Vorlage-Nr. 2023/0819 Punkte 2.2 und 2.3 wird verwiesen. Diese Planungen werden den aktuellen Bedarf jedoch nicht kurzfristig decken können und stehen bei plan-mäßiger Fertigstellung frühestens in den Jahren 2029 oder 2030 zur Verfügung. Insofern bedarf es weiterer Anstren-gungen, um der gesetzlichen öffentlichen Pflichtaufgabe gemäß §§ 79-80 des Sozialgesetzbuches, Achtes Buch (SGB VIII), nachzukommen und ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Kinder im Bereich der frühkindlichen Bildung zu schaffen.

Aus diesem Grund hat sich der Ortschaftsrat Wettersbach auf Initiative der CDU/FW-Fraktion einstimmig dafür ausgesprochen, auf Wettersbacher Gemarkung zusätzlich noch eine Natur-Kita einzurichten (Mündlicher Antrag in OR-Sitzung am 15. Oktober 2024 sowie Vorlage-Nr. 2024/1168). 2024/1168). Für eine Ü3-VÖ-Gruppe ließe sich ein Naturkindergarten mit einem Bauwagen (entsprechende Mittel in Höhe von 45.000 € sind im THH 8800 für das Jahr 2026 vorgesehen) samt Unterstand auf einem Wiesengrundstück relativ kurzfristig realisieren. Als Grundstück eignet sich das ehemalige Gelände „Festplatz Schwarzwaldverein“, das nach der Kündigung des Pachtvertrages zum 31.12.2024 durch den Schwarzwaldverein Wettersbach e. V. wieder als freies städtisches Grundstück unter der Liegenschaftsverwaltung der Ortsverwaltung Wettersbach zur Verfügung steht. Das Gelän-de ist verkehrstechnisch gut angebunden und es gibt Parkplätze am Gelände. Darüber hinaus befindet sich das Flurstück mit der Nr. 70962 nicht nur inmitten des Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord e.V., sondern der Träger wäre als zertifizierter Naturparkkindergarten (im Übrigen die erste Kita in Karlsruhe, die sich in städtischer Trä-gerschaft befindet) geradezu prädestiniert, das Portfolio der aktiven Mitarbeit im Naturpark Schwarzwald Mit-te/Nord e.V. zu erweitern und mit (Kinder-)Leben zu erfüllen.

Für eine Gruppe mit insgesamt 20 Plätzen mit verlängerter Öffnungszeit und für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt sieht der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) einen Personalschlüssel von 2,285 Stel-len vor. Für die Betriebskosten kommen kleinere Posten wie Gelände- und Pflegearbeiten durch den örtlichen Bauhof, weitere Überdachungen oder auch eine sogenannte Komposttoilette dazu. Einen Wasseranschluss gibt es nicht. Das fließende Wasser könnte aus gesammeltem Fasswasser entnommen werden.

Ein Ortschaftsrat hat kein Antragsrecht an den Gemeinderat. Daher unterstützen wir als CDU-Gemeinderatsfraktion das gute und im Ortschaftsrat interfraktionell befürwortete Vorhaben. Wir setzen uns da-für ein, den Fehlbedarf an Betreuungsplätzen zu reduzieren, und wollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Daher beantragen wir im Sinne des ursprünglichen Antrags im Ortschaftsrat, dass in Absprache mit der Ortsverwaltung Wettersbach die Bedingungen für eine Natur-Kita mit einer Ü3-VÖ-Gruppe (für ca. 20 Kinder) geschaffen werden. Zum Betrieb der Naturkindergarten sollten vorrangig Gespräch mit der städtischen Natur-parkkindergartens Wettersbach zur Realisierung einer Außenstelle geführt werden.