Stillstand beim Kita-Neubau beenden

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Die Stadtverwaltung schlägt Maßnahmen vor, wie die kommunalen Baukosten- bzw. Mietkostenzuschüsse bei Kita-Neubauobjekten in Bauträgerschaft der VOLKSWOHNUNG flexibilisiert werden können, um zum einen das hohe Defizit an Betreuungsplätzen anzugehen und zum anderen dem Rechtsanspruch nach § 24 SGB VIII gerecht zu werden.
  2. Exemplarisch werden die Baukosten- bzw. Mietkostenzuschüsse beim Kita-Bauvorhaben in der Woerishofferstraße angepasst.
  3. Die Stadtverwaltung stellt im entsprechenden Gremium vor, mit welcher gesamtstädtischen Strategie sie das Defizit an Betreuungsplätzen angehen wird.

Sachverhalt/Begründung

Wie andernorts besteht auch in Karlsruhe ein großer Mangel an Kitaplätzen. In Oberreut fehlten 2022 beispielsweise 174 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren bis zum Grundschuleintritt. Ein Ausweichen auf Kitas in anderen Stadtteilen ist für die Oberreuter Eltern keine gangbare Alternative, da die umliegenden Stadtteile ebenfalls ein Defizit an Betreuungsplätzen aufweisen. Gleichzeitig besteht hier nicht nur der einvernehmliche Wunsch, sondern auch Baurecht, um etwa durch die VOLKSWOHNUNG in der Woerishofferstraße eine Kindertagesstätte zu errichten. Allerdings kann aufgrund hoher Energiepreise und massiver Baupreissteigerungen mit dem Bauvorhaben nicht begonnen werden. Der Bau und der Betrieb der Kindertagesstätte wären aus wirtschaftlicher Sicht nicht einmal mehr kostendeckend.

Obwohl nicht nur die VOLKSWOHNUNG, sondern auch potentielle Betreiber der Kindertagesstätte in der Woerishofferstraße in den Startlöchern stehen, wird es in naher Zukunft nicht zur Bauausführung kommen. Darunter leiden zum einen die Oberreuter Kinder und zum anderen ihre Eltern, denen ein Ausgleich zwischen Beruf und Familie trotz Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erschwert wird. Diesen Stillstand wollen wir beenden.

Um kommunale Bauträger wie die VOLKSWOHNUNG in ihrer Bereitschaft zum Bau von Kindertagesstätten in Karlsruhe zu stärken, beantragen wir daher die Prüfung, wie die kommunalen Baukosten- und Mietkostenzuschüsse beim Neubau von Kindertageseinrichtungen angepasst werden können. Die Zuschüsse wurden zwar zuletzt erst in der Gemeinderatssitzung vom 25. Oktober 2022 (Vorlage-Nr. 2022/0982) angepasst. Allerdings entsprechen die festen Beträge (maximal 14,50 Euro pro Quadratmeter anerkannter Nettogrundrissfläche) bereits heute nicht mehr der Realität. Das Defizit an Betreuungsplätzen konnte seither nicht wesentlich verringert werden.

Insofern sollten sich durch die Prüfung der Stadtverwaltung Maßnahmenvorschläge ergeben, wie die festen Zuschüsse im Einzelfall auch flexibilisiert werden und auf Preissteigerungen reagieren können. Dies sollte für alle Neubauvorhaben gelten, die die bisherige Baupreisgrenze aufgrund der gestiegenen Baupreise nicht mehr einhalten können. Außerdem sollte dies exemplarisch beim Kita-Bauvorhaben durch die VOLKSOWHNUNG in der Woerishofferstraße erprobt werden. Darüber hinaus beantragen wir, dass die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium vorstellt, mit welcher gesamtstädtischen Strategie sie das Defizit an Betreuungsplätzen in den einzelnen Stadtteilen angehen wird.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
Stadtrat Tilman Pfannkuch
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion