Umsetzungsstand Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung konkretisieren

  1. Inwieweit werden an Karlsruher Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) derzeit Elternbefragungen durchgeführt, um künftige Platzbedarfe in den Schulen abzuschätzen?
  2. Wie lautet der Personalbedarf zur Sicherstellung der Ganztagsförderung? Wie viele Stellen sind (noch) unbesetzt? Um was für Stellen handelt es sich? Plant die Stadtverwaltung auch den Einsatz von nichtexaminiertem Personal, um in den Schulen die zusätzlichen Verwaltungs- oder Hauswirtschaftsaufgaben wahrzunehmen?
  3. Welcher Personalbedarf ist während unterrichtsfreier Zeiten (Schulferien) vorgesehen?
  4. Wie lautet der Personalbedarf in den SBBZ?
  5. Welche Ergebnisse hinsichtlich der Personal(nach-)qualifizierung konnten aus den Gesprächen zwischen dem baden-württembergischen Städtetag und dem Volkshochschulverband gewonnen werden? Welche Schlüsse hat daraus die Stadt Karlsruhe zwischenzeitig gezogen?
  6. Inwiefern bietet die Stadtverwaltung eine Koordinierungsstelle, um Schulen bei der Entwicklung ihres pädagogischen Ganztagskonzept auch in den Austausch mit außerschulischen Akteuren (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Sport-, Kunst-, Musikvereine, sonstige ehrenamtlichen Vereine) zu bringen?
  7. Wer finanziert das Angebot außerschulischer Akteure in Ganztagsschulen?
  8. Wie weit ist die Integration der Ausbildung von pädagogischem Personal im Schul- und Sportamt vorangeschritten?
  9. Wird das Verwaltungspersonal der Sozial- und Jugendbehörde, das sich bisher etwa um Ausbildung und Personalangelegenheiten (z.B. auch Rechnungswesen) des Hortpersonals gekümmert hat, die Aufgaben im Schul- und Sportamt fortsetzen oder werden hierfür neue Stellen geschaffen?
  10. Was hat die Prüfung der vorhandenen und benötigten Raumkapazitäten an den 44 Grundschulen und 7 SBBZ ergeben, um hier ein entsprechendes Mittagessen und Nachmittagsangebot zu ermöglichen? In welchen Schulen fehlen Räumlichkeiten? Wo werden die baulichen Anforderungen an Schulmensen, Nachmittagsangebot und Lehrerarbeitsplätze nicht erfüllt? Welche Lösungen schlägt die Stadtverwaltung hier vor?
  11. Wurden Vorbereitungsklassen und Grundschulförderklassen mittlerweile in das Raumprogramm aufgenommen?
  12. Sind die finanziellen Mittel zur Herrichtung der Räumlichkeiten gesichert? Hat die Stadt Karlsruhe entsprechende Anträge auf Förderung beim Land gestellt?
  13. Sind die laufenden Kosten zur Sicherstellung der Ganztagsförderung mittlerweile abschätzbar? Werden die vom Bund zugesicherten Betriebskostenzuschüsse von 1,3 Milliarden Euro an die Länder ab 2026 bzw. 2030 ausreichen? In welcher Höhe wird Karlsruhe Zuschüsse erhalten?

Sachverhalt / Begründung

Als CDU-Fraktion ist uns die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Anliegen. Daher sehen wir in der Ganztagsförderung von Grundschulkindern weiterhin einen wichtigen Baustein zur Entlastung von Familien und zur Förderung der Teilhabechancen von Schülerinnen und Schülern. Gleichwohl stellt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung „die größte Herausforderung im Schulsystem der letzten Jahrzehnte“ (Vorlage-Nr. 2023/1224) dar, da sie zusätzliche Räumlichkeiten, Personalkapazitäten und Betreuungsplätze seitens der Stadt Karlsruhe voraussetzt. Eine weitere Herausforderung für das Gelingen der Ganztagsförderung entsteht durch die aktuelle Bevölkerungsprognose (Vorlage-Nr. 2024/0524 Anlage 1), wonach die Zahl der Kinder im Grundschulalter bis 2040 um +13,4 Prozent ansteigen wird.

Auf all diese Herausforderungen muss sich die Stadt Karlsruhe bis zum Schuljahresbeginn 2026/2027 schnellstmöglich vorbereiten. Aus diesem Grund wollen wir in Erfahrung bringen, was sich seit dem letzten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung getan hat, und bitten um Beantwortung obiger Fragen.

Unterzeichnet von:

Stadtrat Detlef Hofmann
Stadträtin Bettina Meier-Augenstein
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion