Winternutzung des Passagehofs

Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt:

  1. Nach dem Winter 2023/2024 legt die Stadtverwaltung im entsprechenden Gremium einen Erfahrungsbericht vor, aus dem hervorgeht, wie sich die Besucherfrequentierung im Passagehof (z.B. hinsichtlich der Nutzung sozio-kultureller Angebote oder der Außengastronomie) im Laufe der zurückliegenden Sommer-, Herbst- und Winter-Monate entwickelt hat.
  2. Die Stadtverwaltung prüft die Voraussetzungen für eine Winternutzung, um den Passagehof im Zeitraum vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres wieder als Parkfläche nutzbar zu machen. Zudem prüft sie für diesen Zeitraum, unter welchen Bedingungen die Lieferzeiten für den Anlieferverkehr wieder ausgeweitet werden können.

Sachverhalt / Begründung
Das Reallabor im Passagehof hat gezeigt, dass der Bereich im Sommer durch mehr Sitzgelegenheiten und Begrünung sowie mehr Möglichkeiten für die Außengastronomie aufgewertet und belebt werden kann. Daher haben wir den Prozess zur Verstetigung und Teileinziehung des Passagehofs mit Umwidmung zu einer Fußgängerzone im Juli 2023 auch proaktiv begleitet.
Seit dem Beginn der kalten Jahreszeit hat sich dieser Eindruck gewandelt. Mittlerweile erhalten wir immer häufiger die Rückmeldung, dass der Passagehof unbelebt und leer ist. Dies liegt zum einen an der kalten Witterung und zum anderen am abnehmenden Tageslicht. Menschen verweilen hier nicht gerne. Gleichzeitig bleibt der Platz ungenutzt und leer.
Für mehr außengastronomisches Angebot und Aufenthaltsqualität haben wir uns auch an anderen Orten in der Innenstadt eingesetzt. Allerdings gelten hier sinnvolle jahreszeitliche Einschränkungen: der vom Gemeinderat am 28. März 2023 beschlossene Leitfaden „Verwaltungspraxis gastronomische Sondernutzungen auf öffentlichen Parkständen“ regelt, dass Stellplätze vor Gastronomiebetrieben vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres nach Genehmigung zur außengastronomischen Nutzung umgewidmet werden können. Außerhalb dieses Zeitraums stehen die Stellplätze wieder parkenden Autos zur Verfügung. Diese jahreszeitliche Einschränkung der außengastronomischen Sondernutzung von Stellplätzen ist sinnvoll. Denn in der kalten bzw. dunklen Jahreszeit geht das Bedürfnis nach außengastronomischer Bewirtung zurück. Freigewordener Platz kann genutzt werden, und der Parksuchverkehr nimmt ab.

Im Passagehof ist das bisher nicht möglich. Wenn hier das Bedürfnis nach außengastronomischer Bewirtung in der dunklen und kalten Jahreszeit verständlicherweise nachlässt, bleibt der Passagehof trotzdem leer und ungenutzt. Insbesondere auch vor dem Hintergrund des akuten Parkplatzmangels in der Innenstadt befürworten wir als CDU-Fraktion flexiblere Nutzungsmöglichkeiten. Zum Frühjahr 2024 soll die Stadtverwaltung daher in einem Erfahrungsbericht darlegen, wie sich die Zahlen der Besucherfrequentierung im Passagehof über die letzten Monate entwickelt haben. Gleichzeitig beantragen wir die Prüfung, unter welchen Bedingungen der Passagehof vom 1. November bis 31. März eines jeden Jahres wieder als Parkfläche zur Verfügung stehen könnte – dies insbesondere bis zur permanenten Umgestaltung ab den Jahren 2026/2027. Bei dieser Prüfung soll alternativ auch untersucht werden, wie die Lieferzeiten für den Anlieferverkehr in diesem Zeitraum erhöht werden könnten.

Unterzeichnet von:
Stadtrat Detlef Hofmann
Stadtrat Thorsten Ehlgötz
Stadtrat Tilman Pfannkuch
Stadtrat Dirk Müller
Stadtrat Sven Maier
sowie CDU-Gemeinderatsfraktion