Schonwälder auf Gemarkung Karlsruhe
Anfrage:
- Seit wann ist der Stadtverwaltung bekannt, dass als Folge der Novellierung des Landeswaldgesetztes im Jahre 1995 Schonwälder durch Rechtsverordnung zu sichern sind?
- Ist der Stadtverwaltung bekannt, warum die Sicherung der Schonwälder im Hardtwald per Rechtsverordnung nicht erfolgt ist, während dies für andere Karlsruher Schonwälder geschehen ist?
- Hält die Stadtverwaltung es für fachlich richtig, die betreffenden Alteichenbestände im Hardtwald als Schonwälder mit eingeschränkter forstlicher Nutzung zu bewirtschaften?
- Wird sich die Stadtverwaltung bei der Landesforstverwaltung dafür einsetzen, dass die betreffenden Waldflächen im Hardtwald zukünftig per Rechtsverordnung als Schonwälder gesichert werden?
Sachverhalt/Begründung:
1988 wurden im Hardtwald auf Gemarkung Karlsruhe drei Schonwälder mit einer Größe von insgesamt 14,4 ha Fläche ausgewiesen. Erklärtes Schutzziel war der Erhalt der dortigen Alteichenbestände. Um dies zur erreichen, wurde eine eingeschränkte forstliche Nutzung vorgeschrieben.
Die Novellierung des Landeswaldgesetzes 1995 machte es jedoch erforderlich, alle Schonwälder per Rechtsverordnung zu sichern. Dies wurde für die Schonwälder im Hardtwald jedoch bisher versäumt, so dass diese Flächen aktuell nicht mehr als Schonwälder geschützt sind, obwohl die Schutzbedürftigkeit der Altei-chenbestände unverändert gegeben ist. Bei allen anderen Karlsruher Schonwäldern ist dagegen eine Sicherung über Rechtsverordnung erfolgt.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach
Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 27.02.2007
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