Flatrate-Partys
Anfrage:
- Ist der Stadt Karlsruhe der Rechtsstreit Stadt Nürnberg/ Diskothekenbetreiber und der Eilbeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bayer. Verwaltungsge-richtshof, Beschluß vom 21.08.2007, Az: 22 CS 07.1796) gegen die Beschwerde des Diskothekenbetreibers gegen die Schließung seines Tanzlokals bekannt?
- Beabsichtigt die Stadt Karlsruhe dieses Ordnungsinstrument auch bei Gaststätten u.a. anzuwenden, die wiederholt Flatrate-, 1 € – und ähnlich gelagerte Partys an-bieten?
- Sind der Stadt Karlsruhe die Angebote von Gastätten u.a., die weiterhin Flatrate-, 1 € – und ähnlich gelagerte Partys anbieten, siehe auch www.ka-nightlife.de, be-kannt?
- Liegt der Stadt Karlsruhe die offizielle Stellungnahme der Industrie und Handels-kammer, siehe Protokoll der Besprechung zu den Themen Flatrate- Partys und Landesnichtraucherschutzgesetz am 30.8.07 bei Bürgerservice und Sicherheit, zum geplanten Vorgehen der freiwilligen „Preisabsprache“ vor?
- Was ist der Inhalt dieser Stellungnahme?
Sachverhalt/Begründung:
In einem Eilbeschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde eines Diskothekenbetreibers gegen die Schließung seines Tanzlokals wegen der Veranstaltung von sog. Flatrate-Partys zurückgewiesen und damit der Stadt Nürnberg recht gegeben.
Im April waren Nürnbergs Diskobetreiber ins Rathaus eingeladen worden und hatten sich unter Androhung der Schließung ihrer Lokale schließlich bereit erklären müssen, keine Werbung mehr für Billigalkohol- Partys zu machen. Es sollte kein alkoholisches Getränk mehr unter 1,50 €uro angeboten werden, andernfalls würde die Stadt hohe Bußgelder verhängen und die Schließung verfügen. Die Stadt argumentierte damit, dass es nicht länger hingenommen werden könne, wenn junge Menschen zu konsequentem Alkoholmissbrauch ermuntert würden. Ferner käme es nächtens zu teuren Polizeieinsätzen.
Die mit den Wirten erzielt Vereinbarung wurde von einem Diskotheken Betreiber, wieder durchbrochen, indem er freitags Alkohol für 1 €uro und samstags für nur 50 Cent ausschenkte. Als er selbst bei einem Bußgeld von 2000 €uro nicht einlenkte, griff das Ordnungsamt zur äußersten Konsequenz und schloss die Disko. Dieses Vorgehen wurde nun vor Gericht als rechtens anerkannt.
Die Fragen 4. und 5. beziehen sich auf die Besprechung zu den Themen Flatrate- Partys und Landesnichtraucher-schutzgesetz am 30.8.07 bei Bürgerservice und Sicher-heit.
Unterzeichnet von:
Michael Borner
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