Altlasten auf Viehhof- und Schlachthofgelände
Anfrage:
- Wie stellt sich die Altlastensituation im Bereich Viehhof und Schlachthof im Detail dar?
- Sind über die bereits heute schon laufenden Maßnahmen weitere Altlastensanierungen erforderlich, um eine Gefährdung zukünftiger Nutzungen auszuschließen? Falls ja: Wann, wo, in welcher Form und auf wessen Kosten werden diese durchgeführt?
- Bestehen ggf. auch nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen noch Einschränkungen für die Folgenutzungen? Falls ja: Wo liegen die betreffenden Flächen und welchen Nutzungseinschränkungen unterliegen sie?
- Sind die bereits bekannten zukünftigen Investoren über die bestehende Altlastensituation umfassend informiert?
- Ist geplant, auf dem Gelände eine Kinderbetreuungsstätte einzurichten und wenn ja: Wie wird sichergestellt, dass eine Gefährdung der Kinder durch die im Gebiet vorhandenen Altlasten ausgeschlossen ist?
- Wird der Ausschuss für Umwelt und Gesundheit mit der Thematik Altlasten auf dem Gelände des zukünftigen Kulturparks befasst werden? Wenn ja, wann?
Sachverhalt/Begründung:
Im Bereich des Konversionsgeländes Schlachthof/Viehhof besteht aufgrund ehemaliger Nutzungen über die bereits in Sanierung befindlichen Schadensbereich hinaus der Verdacht auf das Vorhandensein von Altlasten. Da sich dies auf die Planungen für eine zukünftige Nutzung des Geländes auswirken kann und um ggf. notwendige Sanierungs-maßnahmen zu ergreifen, sind detaillierte Kenntnisse über die aktuelle Altlastensituation erforderlich.
Unterzeichnet von:
Bettina Lisbach
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