Erhalt und Aufwertung städtischer Streuobstbestände

Antrag

  1. Die Verwaltung berichtet, wie sie den ökologischen Zustand sowie Erhaltungs- und Entwicklungspotenziale der Streuobstbestände auf Karlsruher Gemarkung einschätzt und welche Bestandserhebungen aktuell vorliegen bzw. noch erarbeitet werden müssten, um hierzu fundierte Aussagen zu machen.
  2. Es wird aufgezeigt, welche Entwicklungstendenzen, z.B. durch Überalterung und mangelhafte Pflege der Karlsruher Streuobstbestände zu erkennen sind und welche Maßnahmen erforderlich sind, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken.
  3. Die Verwaltung erarbeitet Maßnahmenvorschläge zum langfristigen Erhalt und zur Sicherung der Karlsruher Streuobstbestände. Dabei wird unterschieden in
    1. Maßnahmen für Streuobstflächen in städtischem Besitz
    2. Maßnahmen für Streuobstflächen in Privatbesitz. Es wird dargestellt, in welcher Form eine Förderung oder Unterstützung der PrivateigentümerInnen bei einer ökologisch ausgerichteten Streuobstwiesenpflege denkbar wäre.
  4. Es erfolgt eine Darstellung, inwieweit Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstbeständen als Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung angerechnet werden können und ob eine Abrechnung über das Ökokonto nach den Richtlinien der Stadt und/oder des Landes möglich ist.

Sachverhalt/Begründung

Streuobstwiesen bieten Lebensraum für eine besonders artenreiche Flora und Fauna. Außerdem sind sie wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft und bereichern das Landschaftsbild insbesondere in den Stadtrandbereichen. Die Stadt Karlsruhe sollte dem Erhalt der Streuobstbestände auf Karlsruher Gemarkungen deshalb im Rahmen ihrer Naturschutzstrategie hohe Priorität einräumen.

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen, insbesondere mangelnder Rentabilität bei der Nutzung von Streuobstwiesen, sind viele Bestände heute durch Überalterung und mangelnde Pflege bedroht. Um den dauerhaften Erhalt der Obstwiesen in öffentlichem und privatem Besitz zu sichern, sind deshalb regelmäßige Pflegemaßnahmen in Form von Mulchen oder Mahd, Obstbaumschnitt und auch Nachpflanzungen erforderlich.

Die Stadt ist hier bereits in vielfältiger Weise aktiv. Dennoch gibt es auf Karlsruher Gemarkung viele überalterte Bestände, die ihre ursprünglichen Funktionen für Naturschutz, Landschaftsbild und Naherholung nicht mehr erfüllen.

Die GRÜNE Fraktion hält daher zusätzliche Maßnahmen für wünschenswert, auch um dem Ziel einer Erhöhung der ökologischen Vielfalt näher zu kommen. Dabei wäre zu prüfen, inwieweit Maßnahmen im Bereich bestehender Streuobstwiesen als Kompensation für andernorts stattfindende Eingriffe angerechnet werden können.

Neben Maßnahmen auf Streuobstwiesen in städtischem Besitz, sollten auch PrivatbesitzerInnen zu einer regelmäßigen Pflege und zu Nachpflanzungen auf ihren Obstwiesen ermuntert werden. Dies könnte beispielsweise durch zusätzliche Beratungsangebote oder einen städtischen Beitrag bei der Beschaffung von Pflanzmaterial erfolgen. Hierdurch könnte auch die Anpflanzung besonders alter, vom Aussterben bedrohter Obstsorten unterstützt werden.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach          Dr. Ute Leidig           Johannes Honné                   Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 19.11.2013

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