Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Antrag

Die Stadt Karlsruhe setzt sich dafür ein, dass der Beschäftigungsanteil von Menschen mit Behinderungen (nach § 71 SGB IX) in den städtischen Gesell-schaften und in den Unternehmen, bei denen die Stadt Karlsruhe Mehrheits-eignerin ist, mindestens die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % erreicht. Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  1. Mit den Gesellschaften und den Unternehmen, an denen die Stadt Mehrheitseignerin ist, wird jeweils ein unternehmensspezifisches Konzept erarbeitet, mit dem Ziel die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von 5 % für schwer behinderte Menschen zu erreichen.
  2. Im jährlich erscheinenden städtischen Beteiligungsbericht wird über die Fortschritte dieser Maßnahmen in den einzelnen städtischen Tochtergesellschaften berichtet.

Sachverhalt/Begründung

Im Januar 2012 und im Mai 2014 hat die GRÜNE Fraktion sich in Anfragen über die Beschäftigungsquote von Arbeitnehmer/innen mit Behinderungen in den städtischen Gesellschaften informiert (Vorlage 2012/967 und Vorlage 2014/0490). Während im Kämmerei-bereich die gesetzliche Beschäftigungsquote von Behinderten immer erfüllt wurde, stellt sich das Bild bei den städtischen Gesellschaften unterschiedlich dar:

Einige städtische Gesellschaften erfüllten die vorgegebene Beschäftigungsquote nicht, so dass hier eine entsprechende Ausgleichsabgabe anfiel. Diese erreichte im Jahr 2014 einen neuen Höchstwert von ca. 76 000 €. Die im Jahr 2014 entrichtete Ausgleichsabgabe entspricht 29 anrechnungsfähigen Pflichtplätzen.

Auch in Karlsruhe gibt es immer mehr Menschen mit Behinderungen ohne Arbeit: Waren im Oktober 2010 noch 345 schwer behinderte Menschen im Rechtskreis SGB II (umgangssprachlich Hartz IV) langzeitarbeitslos gemeldet, so lag diese Zahl im Oktober 2014 bereits bei 437 Personen. Sollte dieser Trend fortbestehen, droht immer mehr Menschen mit Behinderungen wegen der Unterbrechung ihrer Erwerbsbiografie die Altersarmut.

Die Zahlung einer Ausgleichsabgabe kann nur eine Übergangssituation sein. Stattdessen sollten die städtischen Gesellschaften im Bewusstsein ihrer sozialen Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberinnen alle Anstrengungen unternehmen, um die gesetzliche Beschäftigungsquote zu erfüllen. Sie können in vielerlei Hinsicht davon profitieren, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Denn wer Inklusion lebt, gewinnt: Vielfältige Teams sind kreativer. Sie schaffen ein besseres Betriebsklima und sichern den Ruf von Unternehmen als attraktive Arbeitgeber/innen.

Unterzeichnet von:

Bettina Lisbach      Michael Borner      Joschua Konrad      Alexander Geiger

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 03.02.2015

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