Antrag
- § 4 Abs. (3) zweiter Satz wird geändert in: „Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich; nur in begründeten Fällen sind einzelne Tagesordnungspunk-te nichtöffentlich.“
- Falls es dafür keine Mehrheit gibt, wird hinter dem zweiten Satz eingefügt: „Die Unterlagen für öffentliche Sitzungen sind bereits öffentlich, wenn sie nichtöffentlich vorberaten werden.“
Sachverhalt/Begründung
Bisher sind die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich nichtöffentlich, außer zu den Punkten, bei denen die Öffentlichkeit rechtlich vorgeschrieben ist. Oft ist aber kein Grund erkennbar, warum die Inhalte hinter verschlossenen Türen beraten werden.
Die Gemeindeordnung überlässt es den Gemeinden, selbst zu entscheiden, ob die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich sind. Für uns erscheint es selbstverständlich, diese Möglichkeit im Sinne der Transparenz zu nutzen. Mannheim, Baden-Baden und der Rastatter Kreistag machen es vor: Dort sind die Sitzungen der Ausschüsse grundsätzlich öffentlich.
Mindestens sollten aber die Unterlagen, die schließlich öffentlich beschlossen werden sollen, von Anfang an öffentlich sein. Das verhindert, dass in der Öffentlichkeit ungesicherte Informationen verbreitet werden, was erfahrungsgemäß bei Themen von hohem öffentlichen Interesse immer wieder geschieht. Zudem ist ein Meinungsaustausch der Fraktionen mit Interessierten über die Inhalte der Vorlage von Anfang an möglich – nicht erst in den wenigen Tagen zwischen der Veröffentlichung der Gemeinderats-Unterlagen und der Gemeinderats-Sitzung. Falls die Vorlage aufgrund der Vorberatung (in ganz seltenen Fällen) geändert wird, sollte auch dieser Vorgang transparent sein.
Unterzeichnet von:
Johannes Honné Joschua Konrad Ekkehard Hodapp
Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 25.04.2017
Aus der Gemeinderatssitzung am 25.04.2017:
Leider ist uns die Mehrheit der beiden größeren Fraktionen nicht gefolgt und so bleibt es dabei, dass die Öffentlichkeit viele Diskussionen gar nicht mitbekommt und bei öffentlichen Beschlüssen erst kurz vorher Vorlagen einsehen und sich an der Diskussion beteiligen kann.
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