Ergänzungsantrag zu den Anträgen TOP 11.1. und 11.2. der Gemeinderatssitzung am 20.02.2018: SPD-Fraktion: Ausweitung der Geschwisterkind-Regelung auf die Kindertagespflege KULT-Fraktion: Ausweitung der Geschwisterkindermäßigung für Kinder unter drei Jahren

Antrag

Die Ausweitung der Geschwisterkind-Reglung auf die Kindertagespflege erfolgt zum nächsten Schul- und Kindergartenjahr ab 1. September 2018. Die hierfür erforderlichen Mittel werden bereitgestellt.

Sachverhalt/Begründung

Die GRÜNE Fraktion unterstützt das Ziel der Ausweitung der Geschwisterkind-Regelung auf die Kindertagespflege. Die unterschiedliche bzw. höhere finanzielle Belastung der Eltern, deren zweites Kind in der Kindertagespflege betreut wird, muss beendet werden.

Die Verwaltung hat in ihrer Stellungnahme erläutert, dass diese Ungleichbehandlung nicht nur zu finanziellen Nachteilen der Eltern führt, sondern auch Belastungen für die Entwicklung der Kinder verursachen kann. Dies ist dann der Fall, wenn Eltern ihr Kind aus finanziellen Gründen vorzeitig von der Kindertagespflege abmelden, sobald sie einen Platz in einer Kindertagesstätte finden. Eine solche Neuregelung der Elternbeiträge sollte sinnvollerweise zu Beginn eines Kindergartenjahres – und damit eines neuen Abrechnungszeitraumes für alle Beteiligten: Eltern, Träger, Stadtverwaltung – eingeführt werden.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Verena Anlauf, Johannes Honné, Dr. Ute Leidig,

In der Gemeinderatssitzung am 20.02.2018 wurde dem Eränzungsantrag einstimmig zugestimmt.

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