Können „Strafzinsen“ für städtische Konten verhindert werden?

Anfrage:

  1. Trifft die Aussage des Bundes der Steuerzahler zu, dass Karlsruhe im Jahr 2017 rund 113.000 Euro an „Strafzinsen“ für hohe Kontenstände gezahlt hat?
  2. Was macht Stuttgart anders, so dass dort keine Strafzinsen anfallen, obwohl die Einnahmen bekanntermaßen sehr hoch sind?
  3. Könnte auch Karlsruhe nach diesem Vorbild seine Zinszahlungen optimieren?

Sachverhalt/Begründung

Nach Angaben des Steuerzahlerbundes Baden-Württemberg bezahlte die Stadt Karlsruhe im Jahr 2017 113.000 Euro an „Strafzinsen“, weil die Konten hohe Beträge aufwiesen. Im Gegensatz dazu musste Stuttgart nach derselben Quelle keine Strafzinsen bezahlen.

Die Stadtverwaltung sollte alle legalen Mittel nutzen, ihre Steuerlast zu senken.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné               Joschua Konrad                Dr. Ute Leidig

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 19.06.2018

Aus der Gemeinderatssitzung am 19.06.2018:

In der Antwort auf unsere Anfrage zu diesem Thema erfuhren wir, dass die städtische Anlagestrategie angesichts der andauernden Niedrig- und sogar Negativzinsen geändert wurde, so dass im laufenden Jahr mit solchen Kosten nicht mehr gerechnet werden muss. Dass die niedrigen Zinsen gleichzeitig auch die Belastung der Stadt für ihre hohen Kredite verringern, kann uns nur bedingt erfreuen. Viele Ausgaben für Großprojekte hätten wir lieber gar nicht getätigt: Z.B. werden die Kosten der Kombilösung den Haushalt der Stadt in den kommenden Jahren mit zweistelligen Millionenbeträgen belasten.

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