Vergabe-Kriterien vorab beraten und beschließen

Antrag

Bei Vergaben, die im Hauptausschuss oder Gemeinderat beschlossen werden, legt die Verwaltung die Vergabe-Kriterien vor der Ausschreibung dem Hauptausschuss zur Beratung und Entscheidung vor. Davon ausgenommen sind Ausschreibungen, die ausschließlich über den Preis entschieden werden dürfen.

Sachverhalt/Begründung

Gemeinderat und Hauptausschuss haben das Recht, über bestimmte Vergaben zu beschließen.

Die Gremien erhalten hiervon jedoch erst Kenntnis, wenn die eigentliche Ausschreibung bereits beendet ist und es auf Basis der vorab festgelegten Kriterien nur noch um den Zuschlag geht. Zu diesem Zeitpunkt kann eine Vergabe nicht mehr abgelehnt werden, ohne dass damit hohe Kosten und zeitliche Verzögerungen verbunden sind: Die Ausschreibung müsste erneut vorgenommen und Teilnehmende an der Ausschreibung entschädigt werden.

Insbesondere kann dann nicht mehr auf die Vergabe-Kriterien – bei großen Ausschreibungen die eigentlichen „politischen Stellschrauben“ des Verfahrens – Einfluss genommen werden.

Um hierauf politisch einwirken zu können, etwa um ökologische und soziale Aspekte einzubeziehen, soll der Hauptausschuss bereits bei der Vorbereitung solcher Ausschreibungen beteiligt werden.

Unterzeichnet von:

Joschua Konrad, Johannes Honné, Verena Anlauf, Istvan Pinter

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 18.09.2018

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.09.2019:

Wir konnten erreichen, dass es in einer der nächsten Hauptausschuss-Sitzungen eine politische Grundsatzdiskussion darüber geben wird, auf welcher Basis die Stadt Karlsruhe zukünftig ihre Einkaufs- und Vergabeentscheidungen treffen will.

Verwandte Artikel