Änderungsantrag zu TOP 15 des Gemeinderats am 26. Februar 2019 „Verzicht auf Leiharbeit“: Leiharbeit nur in Ausnahmefällen

Antrag

  1. Der Antragstitel wird ergänzt um „wo möglich“.
  2. Im ersten Satz wird „grundsätzlich“ durch „so weit wie möglich“ ersetzt.
  3. Es wird angefügt: „Die Kriterien für die ausnahmsweise Nutzung von Leiharbeit werden mit dem Gesamt-Personalrat abgestimmt.“

Sachverhalt/Begründung

Wie aus der Antwort der Verwaltung hervorgeht, wird es nicht möglich sein, durch einen Pool von Arbeitskräften in der Verwaltung die Leiharbeit völlig auszuschließen.

Demnach ist ein kompletter Verzicht auf Leiharbeit leider nicht möglich. Aber es sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Leiharbeit in der Verwaltung auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Wir setzen uns weiter dafür ein, dass dabei gleicher Lohn für gleiche Arbeit gezahlt wird (Equal Pay).

Unterzeichnet von:

Joschua Konrad            Johannes Honné                   Renate Rastätter                      Verena Anlauf

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 26.02.2019

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