Inklusion umsetzen: Stärkung der Kitas für den Umgang mit der Heterogenität der Kinder

Antrag

  1. Die Stadtverwaltung erstellt im Rahmen eines Modellprojektes ein Konzept, um Kinder mit besonderem sozial-emotionalem Bedarf und Kinder mit herausforderndem Verhalten weiter in stadtteileigenen Kindergärten betreuen und sie und deren Familien unterstützen zu können (Inklusion).
  2. Sie orientiert sich dabei an den Erfahrungen und Erkenntnissen sowie Empfehlungen des Pilot-Projekts „Stärkung von Kindern mit herausforderndem Verhalten in Kindertagesstätten“, das von der Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e. V. initiiert und ein Jahr im Katholischen Kindergarten St. Pius erprobt wurde.
  3. Mit der Umsetzung der zusätzlichen Einbeziehung einer heilpädagogischen Fachkraft wird im Kindergartenjahr 2019/20 an drei Kindertagestätten mit einem besonderen Unterstützungsbedarf begonnen, davon an mindestens einer kommunalen Kita.
  4. Das Unterstützungssystem mit einem fachlichen Beirat und einer Koordinierungsgruppe wird beibehalten.

Sachverhalt/Begründung

Eine wichtige Aufgabe der Qualitätsentwicklung für Kindertagesstätten ist ihre Weiterentwicklung zu inklusiven Einrichtungen. Das Ziel ist dabei ein wertschätzender, positiver und individuell fördernder Umgang mit der gesamten Heterogenität aller Kinder. Dazu gehören auch Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf und Kinder mit herausfordernden Verhaltensweisen, auch wenn keine kinderpsychiatrische Diagnostik vorliegt.

Bislang erhalten lediglich Kinder mit einem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf eine – viel zu geringe – Eingliederungshilfe nach SGB XII oder SGB VIII. Für Kinder mit herausfordernden Verhaltensweisen gibt es bislang keine strukturelle Unterstützung. Bundesweit wird geschätzt, dass 15 % aller Kinder in den Kindertagesstätten vielfältige Problemstellungen in ihrer sozial-emotionalen Entwicklung aufweisen. Diese Quote wurde 2016 auch für Karlsruhe durch eine Umfrage der Sozial- und Jugendbehörde und der Karlsruher Vereinigung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche bestätigt. Aus dem fehlenden Fördersystem resultiert eine sehr belastende Situation für die betroffenen Kinder, ihre Eltern, die Erzieher*innen sowie die anderen Kinder der Einrichtung. Es entstehen Notsituationen, die dazu führen, dass einzelne betroffene Kinder die Einrichtung verlassen müssen. (So mussten 31 Kinder im Jahr 2015 in Karlsruhe die Kindertagesstätte wegen ihres Verhaltens verlassen.)

Es ist dem gemeinnützigen Verein Karlsruher Vereinigung zur Hilfe für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e V. zu verdanken, dass ein Pilotprojekt am Katholischen Kindergarten St. Pius in Karlsruhe eingerichtet wurde, um Gelingensfaktoren für die Entwicklung von inklusiven Kitas zu identifizieren. Der Abschlussbericht nach einem Jahr hat die Stärkung der Inklusionskraft der Kita eindrucksvoll bestätigt. Am wirkungsvollsten für den großen Erfolg des Projekts war die Erweiterung des pädagogischen Teams durch eine zusätzliche Heilpädagogin. Die Fortbildung des gesamten pädagogischen Teams, die Supervision, die Einrichtung eines Beirats und einer Koordinierungsgruppe sowie die wissenschaftliche Begleitung durch die PH Karlsruhe waren weitere zentrale Bausteine für den Erfolg. Wir Grüne begrüßen es, dass im Beirat die Fachstellen der Stadt Karlsruhe aktiv eingebunden waren: der Heilpädagogische Fachdienst, die Jugendhilfeplanung und das Kinderbüro.

Wir Grüne beantragen deshalb, dass die Erkenntnisse und Empfehlungen aus diesem Pilot-Projekt für die von der Stadtverwaltung auf unseren Antrag „Bessere Rahmenbedingungen für Inklusion“ angekündigte Konzeption für inklusive Kitas berücksichtigt werden. Wir halten es vor allem für notwendig, dass in Kindertagestätten mit einem hohen Anteil von Kindern mit großen Problemen bei ihrer psychischen und sozialen Entwicklung sowie mit schweren Verhaltensstörungen die interdisziplinäre Zusammensetzung des pädagogischen Teams durch eine Heilpädagogin oder vergleichbar qualifizierte Fachkraft verstärkt wird. Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, dass auch für diese Kinder das Recht auf Inklusion gilt, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich vorschreibt. Deshalb halten wir es für wichtig, dass mit der Umsetzung bereits zum kommenden Kitajahr begonnen wird. Dabei können wichtige zusätzliche Erfahrungen gewonnen werden, um das Konzept stufenweise auf alle Kitas mit besonderem Unterstützungsbedarf zu übertragen.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter                Verena Anlauf                         Zoe Mayer              Ekkehard Hodapp             Tim Wirth

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 26.03.2019

 

Aus dem Gemeiderat vom 26.03.2019:

Stadtverwaltung und die anderen Fraktionen verwiesen auf die bestehenden Förderstrukturen – die aber ja gerade nicht ausreichend sind. Wir werden die Diskussion im Jugendhilfeausschuss weiter führen!

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