Auswirkungen der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Anfrage:

  1. Wie viele Alleinerziehende erhielten nach Kenntnis der Stadtverwaltung vor der Reform und wie viele nach der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) vom 1. Juli 2017 Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder? Bitte Auflistung mit Anzahl und Angabe des Alters der Kinder.
  2. Wie haben sich die kommunalen Ausgaben und Einnahmen im Bereich Unterhaltsvorschuss vor und nach der neuen gesetzlichen Regelung zum Unterhaltsvorschuss entwickelt?
  3. Wie viel Personalstellen zur Bearbeitung der Anträge auf UVG-Leistungen waren vorhanden und wie viele mussten neu geschaffen werden?
  4. Wie viele Personalstellen, die für die Geltendmachung von Forderungen (Heranziehung) gegenüber dem säumigen Elternteil zuständig sind, waren vorhanden und wie viele mussten neu geschaffen werden?
  5. Sind evtl. entstandene Personalmehrkosten vollumfänglich durch den Bund ausgeglichen worden?

Sachverhalt/Begründung

Die Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes sind rückwirkend seit dem 01. Juli 2017 ausgeweitet worden. Die bisherigen Einschränkungen bei Bezugsdauer (bisher maximal sechs Jahre) und Alter (bisher bis 12 Jahre, jetzt bis 18 Jahren) wurden aufgehoben. Vermutet wurde vor Inkrafttreten des Gesetzes, dass sich die Anzahl der anspruchsberechtigten Personen in vielen Kommunen verdoppeln würde.

Wir stellen die Anfrage, um Kenntnis über die Entwicklung und das Antragsaufkommen in Karlsruhe seit der gesetzlichen Veränderung zu erlangen.

Unterzeichnet von:

Michael Borner                Verena Anlauf                      Zoe Mayer                    Joschua Konrad

Stellungnahme der Stadtverwaltung für die Gemeinderatssitzung am 09.04.2019

 

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