Ausweitung des Kreises der Nutzer*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass durch eine Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze

Antrag

  1. Prüfauftrag: Die Verwaltung berechnet den abschätzbaren Kostenrahmen, den eine Erhöhung des Einkommensgrenze für Nutzer*innen des Karlsruher Passes auf 30 % über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen wie die ALG II (SBG II), Sozialhilfe (SGB XII), Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag).
  2. Rechtzeitig vor den Beratungen zum nächsten Doppelhaushalt werden im Sozial- bzw. Jugendhilfeausschuss entsprechende Berechnungen vorgelegt.
  3. Die Verwaltung entwickelt ein Konzept, wie ein Übergangsbereich zwischen Karlsruher-Pass-Berechtigten und -Nichtberechtigten geschaffen werden kann, der die bisherige „harte“ Einkommensgrenze ersetzt.
  4. Die Verwaltung verdeutlicht, auf welchen Wegen sie die Werbung und Beratung für Karlsruher Pass und Kinderpass intensivieren kann, sodass noch mehr berechtigte Familien und Einzelpersonen den Pass erhalten.

Sachverhalt/Begründung

Kinder und Jugendliche stellen aktuell nach wie vor die größte Gruppe von Armut betroffener Menschen in unserer Gesellschaft dar.

Die Grüne Gemeinderatsfraktion sieht das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Armut als zentrales Problem auch in Karlsruhe an. Folgen und Risiken, die mit einem Aufwachsen in Armut verbunden sind, sind erforscht und allgemein bekannt. Armut vernichtet Entwicklungschancen, entmutigt, führt zu anhaltendem Stress und macht krank (siehe KIGGS-Studie von 2018, Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland vom Robert-Koch-Institut).

Wie schon in den bisherigen Leitlinien und wiederum in den „Leitlinien gegen Kinderarmut: Fortschreibung 2019“ verdeutlicht, ist es ein klares Ziel der Stadt Karlsruhe, kein Kind zurückzulassen, sondern für alle Kinder ausreichende Teilhabe zu gewährleisten.

Wir stimmen mit der zentralen Aussage in den Leitlinien überein: „Familiäre Armut ist eine Lebenslage, die die Handlungsspielräume und die Selbstwirksamkeit der Betroffenen stark beschneidet. Insbesondere die Chancen für ein gutes Aufwachsen von Kindern werden durch mangelnden Zugang zu materieller Versorgung, Bildung und Gesundheit sowie durch soziale und kulturelle Teilhabe stark eingeschränkt.“

Unter „Allgemeinen Maßnahmen gegen Kinderarmut“ wird in den Leitlinien die Weiterentwicklung der Angebote für den Karlsruher Kinderpass gefordert.

Die Ausweitung des Karlsruher Passes auf 30 % über der Einkommensgrenze für Sozialleistungen sieht die Grüne Fraktion als wichtigen Baustein im Kampf gegen Kinderarmut an. Auch viele Familien, die über der bisherigen Bezugsgrenze liegen, liegen innerhalb des definierten und allgemein anerkannten Armutsbereiches (unter 60 % des mittleren Einkommens in Deutschland). Die Ausweitung des Karlsruher Passes ist ein Beitrag für Teilhabe und weniger Anspannung und Belastung von Kindern und Jugendlichen.

In Karlsruhe gibt es aber auch zunehmend Menschen, die auch ohne Kinder in verdeckter Armut und an der Grenze zur Armut leben. Zwar sind prozentual mehr Familien betroffen, aber auch die Zahlen der Einzelpersonen und Paare ohne Kinder sind hoch. Für uns ist es an der Zeit, dass die gut ausgestatteten Karlsruher Sozialpässe den sozialpolitischen Realitäten gerecht werden. Eine deutliche Erhöhung der Bemessungsgrenze ist dazu einer der wichtigsten Schritte, um Personen in prekären finanziellen Situationen Hilfe leisten zu können.

Darüber hinaus soll ein fließender Übergang beim Karlsruher Pass dafür sorgen, dass niemand plötzlich oder knapp „aus der Förderung fällt“.

Zusätzlich halten wir es für notwendig, die Personen, die mit den Hilfebedürftigen im Kontakt sind, sowie die beratenden Einrichtungen stärker als Multiplikator*innen für die Pässe einzusetzen. Ein gut gestalteter Flyer reicht hierfür nicht aus. Nach unseren Informationen sind bei zahlreichen Bezugsberechtigten die Existenz und die Berechtigungsgrundlage der Karlsruher Sozialpässe nur ungenau bekannt.

Unterzeichnet von:

Verena Anlauf                               Michael Borner                          Joschua Konrad

Renate Rastätter                         Zoe Mayer

Der Antrag wurde unter TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2019 behandelt.
Stellungnahme der Stadtverwaltung und Protokoll

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