Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention

Rede von Jorinda Fahringer in der Geimeinderatssitzung am 24.09.2019 TOP 34 (Antrag von KAL/Die Partei)

Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt, genannt Istanbul-Konvention, völkerrechtlicher Vertrag vom 11.05.2011, für Deutschland in Kraft getreten am 01.02.2018 (Antrag von KAL/Die Partei)

Liebe Kollegen, liebe Kollegin von KAL/DIE Partei, vielen Dank, dass sie mit dem Antrag uns Gelegenheit geben, über dieses wichtige Thema zu sprechen. Der Schutz vor Gewalt gegen Frauen ist mir eine Herzensangelegenheit.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,

Gewalt gegen Frauen ist strukturelles Problem. Auch wenn das meine Vorredner*innen schon gesagt haben, diese Zahlen können wir nicht oft genug verbreiten: Jede vierte Frau in Deutschland, jede dritte Frau in Europa, war oder ist von häuslicher Gewalt betroffen, durch ihren Partner oder Expartner bzw. Mann.

Das zeigt auf, dass wir hier gesamt als Gesellschaft eine Aufgabe haben: Gewaltprävention von der Kita an, wir müssen Reflexion über Rollenbilder fördern, unsere herkömmlichen Geschlechter-Stereotypen hinterfragen und von Anfang an gewaltfreie Beziehungsführung miteinander lernen und lehren. 

Nur ein gewaltfreies Leben ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben. Und darauf hat jede*r ein Recht, auch in Baden-Württemberg, auch in Karlsruhe. 

Die IK, also der Völkerrechtliche Vertrag des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft verbindliche Rechtsnormen und bindet auch die Kommunen. 

Die Istanbul-Konvention erkennt das Menschenrecht auf ein Leben ohne Gewalt an. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstützungsangebot zu schaffen und im Bereich häuslicher Gewalt auch Männer und insbesondere Kinder zu schützen.

In Karlsruhe sind auf dem Gebiet zahlreiche Träger*innen tätig und die machen einen super Job, doch es ist schwierig einen Überblick zu bekommen, der Überblick, wer was macht, mit welchen finanziellen Unterstützungen von Kommune, Land, Bund. Und es fehlt der Check, in welchen Bereichen die Stadt Karlsruhe die Konvention erfüllen oder ihr hinterherhinken. Beispielsweise stellt sich die Frage, wo Frauen mit Söhnen über 14 Schutz finden, wie barrierefrei die Angebote gestaltet sind, welche Mittel die Fachberatungsstellen für das das vollständige Angebot gemäß Konvention benötigen und auch noch: Wem sind diese Angebote bekannt? Wie stellen wir sicher, dass Betroffene sofort wissen, wohin sie sich wenden können?

Die Träger*innen kämpfen mit der unsicheren Finanzierungsstruktur von Haushalt zu Haushalt mit den individuellen Verhandlungen, dass es sich um freiwillige Leistungen handelt, obwohl der Schutz vor Gewalt originär Aufgabe der Kommune ist.

Dazu wird es Anfang November auch auf Einladung des Aktionsbündnis „Gegen Gewalt gegen Frauen“, in dem auch viele Träger*innen aktiv sind, eine Veranstaltung mit einigen Frauenpolitische Sprecher*innen von Seiten der Kommunalpolitik geben. Spätestens danach werden wir GRÜNE das Thema wieder in einer Sitzung mit Ihnen beraten.

Zunächst aber bleibt mir an dieser Stelle: Vielen Dank auch für die Einschätzung der Verwaltung und dem Willen, hier auf eine dauerhaft eingesetzte Stelle im Büro der Gleichstellungsbeauftragten für dieses Thema abzuzielen. Wir GRÜNE schließen uns der Antwort an und sehen den Antrag als erledigt. 

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Jorinda Fahringer, Stadträtin

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