Keine vorzeitigen Ausgleichsmaßnahmen für die zweite Rheinbrücke

Antrag

Solange nicht klar ist, ob die zweite Rheinbrücke gebaut wird, verweigert die Stadtverwaltung auf städtischen Grundstücken größere Ausgleichsmaßnahmen für diesen Bau.

Sachverhalt/Begründung

Eine zweite Auto-Rheinbrücke ist für den Fernverkehr nicht notwendig, würde die Verkehrsbelastung von Karlsruhe deutlich erhöhen und inklusive der Anbindungen an andere Straßen wertvolle Grünzonen vernichten. Deshalb laufen derzeit Klagen der Stadt Karlsruhe und der Naturschutzverbände gegen diese Baumaßnahme.

Für das Vorhaben sind vielfältige Maßnahmen als Ausgleich für Eingriffe in die Natur notwendig, auch auf städtischen Flächen. Sie dürfen rechtlich bereits jetzt ergriffen werden, weil die Klagen keine aufschiebende Wirkung haben. Wir haben die begründete Hoffnung, dass in der Bundesregierung in absehbarer Zeit angesichts der Klimakrise ein Umdenken einsetzt und statt dem Bau neuer Brücken dann eine Verlagerung des Verkehrs von Auto und Lkw auf die Eisenbahn gefördert wird. Da nicht klar ist, wann diese Konsequenz gezogen wird, wollen wir den baldigen Baubeginn verhindern, indem die Stadt die vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen ablehnt.

Wir wollen sehr wohl die Naturschutzmaßnahmen realisieren, die in diesem Zusammenhang geplant sind, wie etwa die Renaturierung der Alb. Aber das darf nicht dazu führen, dass die zweite Rheinbrücke für den Auto- und Lkw-Verkehr dadurch früher gebaut werden kann und damit die Chance vertan wird, sie zu verhindern und nachhaltige, klimafreundliche Verkehrslösungen zu entwickeln.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné,  Aljoscha Löffler,  Jorinda Fahringer,  Renate Rastätter,  Verena Anlauf

Der Antrag wurde unter TOP 34 der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2019 behandelt.

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