Erhöhung auf 30% über der Einkommensgrenze für Hartz IV
Änderungsantrag zu TOP 16 der GR-Sitzung am 22. Oktober 2019:
Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, dass zum 01.01.2020 das Nettoäquivalenz-Einkommen als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung für den Karlsruher Kinderpass herangezogen wird.
Die Einkommensgrenze für die Anspruchsberechtigung wird um 20 Prozentpunkte auf 1.300 Euro Nettoäquivalenz-Einkommen angehoben.
Sachverhalt/Begründung
Dem Verteilungsbericht des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zufolge wuchs die Ungleichheit bei den Einkommen in Deutschland in den letzten Jahrzehnten deutlich und hat in diesem Jahr den höchsten gemessenen Wert seit der Wiedervereinigung erreicht. Durch die stetige Inflation und die kontinuierlich steigenden Lebensunterhaltungskosten, insbesondere in attraktiven Städten wie Karlsruhe, wird auch die Zahl der sogenannten “working poor”, der Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit arm oder von Armut bedroht sind, weiter ansteigen.
Der Karlsruher Kinderpass bedeutet für anspruchsberechtigte Kinder gesellschaftliche Teilhabe ohne hohe Schwellen und Stigmatisierung. Gerade in den schwer messbaren Grenzbereichen von Armut ist es deshalb von besonderer Bedeutung, den Zugang zu Unterstützungsangeboten möglichst offen zu gestalten. Einen Beitrag dazu leistet die Verwaltung mit der Entbürokratisierung, die durch die zu beschließende Heranziehung des Nettoäquivalenz-Einkommens als Grundlage zur Berechnung der Bezugsberechtigung auf GRÜNEN Antrag hin entsteht. Wichtiger ist es jedoch, die Höhe des Haushaltseinkommens, bis zu dem Anspruch auf den Karlsruher Pass besteht, möglichst großzügig festzusetzen.
Wir GRÜNEN sehen in der Bekämpfung von Kinderarmut eine Aufgabe, die wir als Stadt gemäß den Leitlinien gegen Kinderarmut weiterhin selbstbewusst und entschlossen angehen sollten. Da auch die Verwaltung selbst bei einer Vergrößerung des Kreises der Anspruchsberechtigten nicht von einer dramatisch zunehmenden Zahl der Leistungsempfänger*innen ausgeht, ergibt sich für uns keine Notwendigkeit für eine stufenweise Anhebung der Einkommensgrenze in Verbindung mit einer weiteren Sachstandsanalyse. Insofern halten wir an unserem Antrag “Ausweitung des Kreises der Nutzer*innen von Karlsruher Pass und Kinderpass durch eine Erhöhung auf 30 % über der Einkommensgrenze“ fest; siehe TOP 9 der Gemeinderatssitzung vom 23. Juli 2019.
Unterzeichnet von:
Benjamin Bauer Michael Borner Renate Rastätter Verena Anlauf Aljoscha Löffler
Der Antrag wurde unter TOP 16 der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2019 behandelt.
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