Kommunale/r, ehrenamtliche/r Tierschutzbeauftragte/r der Stadt Karlsruhe

Antrag

  1. Die Stadt Karlsruhe richtet die Stelle eines/einer kommunalen Tierschutzbeauftragte/n ein.
  2. Der/die Tierschutzbeauftragte arbeitet ehrenamtlich, politisch und administrativ unabhängig.
  3. Der/Die Tierschutzbeauftragte berichtet regelmäßig und bei Bedarf, auf jeden Fall 1 Mal jährlich über die geleistete Tätigkeit.

Sachverhalt/Begründung

Tierschutz ist ein im Grundgesetz verankertes Staatsziel. Für die Umsetzung des Staatsziels sind Bund, Länder und Kommunen verantwortlich. Hierfür müssen neben dem Bund und dem Land auch die Kommunen ihren Teil beitragen. Die Amtsveterinärinnen und Amtsveterinäre sind originär für den Bereich der Kontrolle zuständig und decken somit nur einen Teilbereich des kommunalen Tierschutzes ab. Für die Förderung des Tierschutzes bedarf es zusätzlicher Initiativen. Es müssen Konzepte erarbeitet und evaluiert sowie Potentialanalysen durchgeführt werden.

Eine ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte oder ein Tierschutzbeauftragter ist Ansprechperson für die Verwaltung sowie für Bürger/-innen und auch für Tierschutzvereine. Es handelt sich somit um eine Vermittlungsperson zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft, die immer das Wohl der Tiere im Auge behält und vorantreibt. Die Stadt Karlsruhe hat schon mit der Ausrichtung des Tierschutztages und Tierschutzpreises 2012 unter Beweis gestellt, dass ihr das Wohlergehen von Tieren ein bedeutendes Anliegen ist.

Die oder der ehrenamtliche Tierschutzbeauftragte ist für alle im Tierschutzgesetz verankerten Tierschutzbelange die Ansprechperson. Wesentliche Schwer-punkte der Tierschutzarbeit werden z.B. im Heim-, Haus- und Zootierbereich, Streunerschutz, sowie im Informations- und Bildungsbereich liegen. Die Erfahrung von Tierschützern und ehrenamtlichen Tierschützer*innen zeigt, dass ein/e unabhängig/e Beauftragte/r schneller kontaktiert wird, wenn z.B. ein Missstand oder ein Handlungsbedarf besteht. Der Großteil der in Karlsruhe ansässigen Tierschutzorganisationen und für Tiere aktive Menschen bestätigt, dass in einer so großen Stadt mit so großer Fläche, auch Grünfläche, ein/e Tierschutzbeauftragte/r dringend vonnöten ist.

Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Verwaltungsbereich oder juristische Kenntnisse sind wünschenswert.

Aufgaben ähnlich wie:

  1. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen zur Verbesserung des Tierschutzes.
  2. Erarbeitung von Stellungnahmen zu speziellen Fragestellungen für die im Tierschutz tätigen Karlsruher Behörden.
  3. Ansprechpartner/-in für Bürgerinnen und Bürger sowie Tierschutzorgani-sationen und Unterstützung für deren Öffentlichkeitsarbeit.
  4. Vernetzung und Knotenpunkt für im Tierschutz tätige Organisationen und Behörden
  5. Beteiligung bei der Auswahl der Preisträger/-innen für den Karlsruher Tierschutzpreis und Leitung des Runden Tisches Tierschutz
  6. Zusammenarbeit mit der Landestierschutzbeauftragen, um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen.
  7. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung
  8. Vertrauliche Person als Vermittlungsstelle zwischen Bürger*innen und zuständigen Ämtern
  9. Aufklärungsarbeit an Schulen und Kindergärten

Unterzeichnet von:
Christine Großmann, Michael Borner, Renate Rastätter, Zoe Mayer

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020 unter TOP 44 behandelt.

Der Antrag wurde zurückgezogen.

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