Ergänzungsantrag zu TOP 12.2 der Gemeinderatssitzung am 26.05.2020: Nothilfefonds für private Träger*innen von Kitas einrichten

Antrag

  1. Der Gemeinderat beschließt die Bereitstellung von zusätzlichen 267.150 Euro für einen Nothilfefonds für private Träger*innen von Kindertageseinrichtungen, die im Zuge der Schließungen aufgrund der Corona-Verordnung vom 17. März bis zum 15. Juni 2020 in wirtschaftliche Notlage geraten.
  2. Die Verwaltung erteilt nach individueller Absprache mit antragstellenden Träger*innen unbürokratische Soforthilfen aus diesem Fonds, die im Zuge der Jahresabrechnung mit eventuell vorrangig geltend zu machenden Ansprüchen wie den Hilfsprogrammen des Bundes oder des Landes zu verrechnen sind.
  3. Für die individuellen Absprachen erstellt die Stadt einen Kriterienkatalog, der die Verteilung anhand objektiver Kriterien nachvollziehbar macht. Der Katalog und die Bewertung der anfragenden Träger*innen sind dem Jugendhilfeausschuss im Nachhinein vorzustellen. Die maximale Höhe der Auszahlung pro Träger*in beträgt 50 % des Beitragsdeltas zwischen dem städtischen Beitragsniveau und dem jeweiligen Beitragssatz der/des antragstellenden Träger*in.

Sachverhalt/Begründung

Die vom Land verordneten Schließungen von Kindertagesstätten stellen die freien Träger*innen in Karlsruhe wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Da die Betreuungsgebühren vieler Einrichtungen über dem städtischen Beitragsniveau liegen, ist zu erwarten, dass in einigen Fällen die Erstattung der Beiträge in Höhe des städtischen Niveaus nicht auskömmlich sein wird. Da der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung in unserer Stadt zu großen Teilen von freien Träger*innen abgedeckt wird, muss deren wirtschaftliche Stabilität in der aktuellen Krisensituation und darüber hinaus ein zentrales Anliegen des Gemeinderats sein.

Die Vielfalt der privaten Träger*innen bereichert das Angebot der Kinderbetreuung in Karlsruhe. In der aktuellen Krisensituation verkomplizieren die heterogenen Beitragssätze und Ausgestaltungen von Elternverträgen sowie die unterschiedlichen Betreuungs- und Personalsituationen während der Schließungen jedoch ein passgenaues und faires Hilfsangebot für alle Einrichtungen. Eine pauschale Beitragsrückerstattung in Höhe der trägerindividuellen Betreuungsbeiträge über dem kommunalen Beitrag würde den städtischen Haushalt nach Berechnungen der Verwaltung wöchentlich mit 41.100 Euro zusätzlich belasten, was sich alleine für die Dauer der dreizehnwöchigen Schließungen von 17. März bis 15. Juni 2020 auf insgesamt 534.300 Euro beliefe.

Aufgrund der im Zuge der Krise dramatisch verschlechterten Haushaltslage der Stadt Karlsruhe ist es essenziell, dass Hilfsangebote zwar unbürokratisch und kurzfristig abrufbar sind, jedoch auch auf individuelle Bedarfssituationen abgestimmt und haushaltspolitisch verantwortungsvoll sind. Ein pauschales Ausschütten von Hilfsleistungen nach dem „Gießkannenprinzip“ wird individuellen Bedarfssituationen nicht gerecht und gefährdet im Gegenzug die zukünftig geplante stufenweise Absenkung des Beitragsniveaus aller Kindertageseinrichtungen in Karlsruhe. Der Notlagenfonds in Höhe von 267.150 Euro würde zumindest die Hälfte der Belastungen vorläufig abfedern. Ziel der Maßnahme ist zum einen die Sicherstellung der finanziellen Stabilität der Träger*innen in der Krise. Zum anderen soll den Träger*innen ermöglicht werden, den Familien über das kommunale Beitragsniveau hinaus möglichst die vollen Elternbeiträge zurückzuerstatten.

Familien, die aufgrund der Schließungen von Betreuungseinrichtungen Verdienstausfälle erleiden, wird im Rahmen der zusätzlichen Hilfsprogramme des Bundes nun ein erleichterter Zugang zum Kinderzuschlag sowie vereinfachte Ansprüche auf Verdienstausfall im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes gewährt, sodass die Notwendigkeit einer Rückerstattung der vollen Kita-Beiträge über das kommunale Niveau hinaus als existenzsichernde Maßnahme nicht gegeben ist. Die aktuelle Krise erfordert einen gesamtgesellschaftlichen Lastenausgleich, der solidarisch auf vielen Schultern verteilt ist.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Benjamin Bauer, Jorinda Fahringer, Renate Rastätter

Der Antrag wurde auf der Gemeinderratssitzung am 26.05.2020 unter TOP 12.2 behandelt.

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