Anfrage:
- Wie viele Kinder mit Anspruch auf Eingliederungshilfe haben im Kitajahr 2019/20 die Kindertagesstätten in Karlsruhe besucht?
- Welche Indikationen und Diagnosen lagen dabei den bewilligten Eingliederungshilfen zugrunde (Körperliche Behinderung, geistige Behinderung, allgemeine Entwicklungsrückstände)?
- Welche Unterstützung können Kindertagesstätten darüber hinaus für die Kinder bekommen, die einen hohen sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben, aber über keine Diagnose oder Indikation verfügen, für die eine Eingliederungshilfe gewährt wird?
- Welche zusätzlichen pädagogischen Fördermöglichkeiten hält die Stadtverwaltung künftig für notwendig, damit die soziale und pädagogische Inklusion dieser Kinder gelingen kann?
Sachverhalt/Begründung:
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf haben einen Anspruch auf pädagogische und/oder begleitenden Hilfen, die in Karlsruhe pauschalisiert gewährt wird.
Dieser Anspruch besteht leider (noch) nicht für Kinder, die hauptsächlich wegen ihrer sozial-emotionalen Bedürftigkeit die Fachkräfte in Kindertagesstätten ganz besonders herausfordern und beanspruchen. Diese Kinder zeigen massive Symptome von Deprivation, übergriffigen Verhaltensweisen oder mangelnde Selbststeuerung.
Laut einer Befragung der SJB Karlsruhe (Kinderbüro und Jugendhilfeplanung) in Zusammenarbeit mit der Karlsruher Vereinigung für psychisch kranke Kinder und Jugendliche e.V. und der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe aus dem Jahr 2017 sind von dieser Problematik 15% aller Kinder (das sind über 1000 Kinder) betroffen. Gleichlautende Zahlen finden sich auch in wissenschaftlichen nationalen Studien. Solche Kinder sind vom Ausschluss aus der Kita bedroht, weil sie im normalen, d.h. regulären pädagogischen Setting nicht betreut werden können. Dadurch verschärfen sich die Symptome der betroffenen Kinder und belasten die Kinder selbst, ihre Eltern und das pädagogische Fachpersonal auf erhebliche Weise. Manche dieser Kinder dürfen nur einige Stunden in die Kita kommen und werden oft von Gemeinschafts-Aktivitäten ausgeschlossen. Manche werden auch an Sondereinrichtungen weitergegeben (SBBZ), die nicht den Bedürfnissen dieser Kinder und nicht einem inklusiven Anspruch genügen.
Mit dieser Anfrage soll geklärt werden, welche besondere und zusätzliche Unterstützung die Kindertagesstätten derzeit erhalten können und die Stadtverwaltung künftig für notwendig hält, um eine gelingende Inklusion aller Kinder zu ermöglichen.
Unterzeichnet von:
Renate Rastätter, Christine Großmann, Benjamin Bauer,
Dr. Iris Sardarabady, Aljoscha Löffler
Stellungnahme der Verwaltung bei der Gemeinderatssitzung am
20. Oktober 2020
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