Antrag: Ökologische Landwirtschaft in Karlsruhe fördern

  1. Der derzeitige Flächenanteil der ökologisch bewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen im Stadtgebiet wird nicht reduziert. Wo aus zwingenden Gründen eine Inanspruchnahme unvermeidlich ist, werden Ersatzflächen für die ökologische Landwirtschaft zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme zur Verfügung gestellt.
  2. Als Mitglied im Biostädtenetzwerk entwickelt die Stadtverwaltung ein Konzept mit konkreten Maßnahmen, um die ökologische Landwirtschaft aktiv zu fördern und zu unterstützen.
  3. Sie verfolgt damit das Ziel, den Flächenanteil des ökologischen Landbaus sowie den Anteil der Betriebe bis 2030 auf 50 % zu erhöhen.  
Begründung/Sachverhalt

Wir Grüne setzen uns seit vielen Jahren dafür ein, dass unsere Kulturlandschaft mit Streuobstwiesen, Ackerflächen, Gemüseanbau und der Tierhaltung erhalten bleibt und sich zur ökologischen Landwirtschaft weiterentwickelt. Dazu fordern wir u. a. auch, dass die Verpachtung städtischer Flächen an Nachhaltigkeitskriterien wie Verzicht auf Pestizideinsatz und Entwicklung zu Biobetrieben gekoppelt wird. Die Stadt Karlsruhe hat sich durch ihren Beitritt zum Biostädtenetzwerk, den wir Grüne 2016 beantragt hatten, bereits dazu verpflichtet, die ökologische Landwirtschaft sowie die Verwendung von Biolebensmitteln aktiv zu fördern.

Mit unserem Antrag wollen wir erreichen, dass der derzeitige Anteil an ökologisch bewirtschafteten Flächen mindestens erhalten bleibt. Diese verbindliche Festlegung ist dringend notwendig, da bei einer Kündigung der Pacht durch die Stadt oder anderen Bauherren keine Ersatzflächen vorgeschrieben sind, außer wenn der Betrieb existenziell bedroht ist. Derzeit droht einem Biolandhof der Verlust von ca. 5 ha Ackerfläche für den Futtermittelanbau durch Kündigung der Pachtfläche durch die Stadt. Der Grund dafür ist die an sich begrüßenswerte Fusion von drei Sportvereinen an einem Standort, deren Gesamtfläche dadurch deutlich verkleinert wird, allerdings auf Kosten des Biolandhofguts.

Hier ist die Stadt aus unserer Sicht zum Ersatz verpflichtet, da ein Biobetrieb im Gegensatz zur konventionellen Landwirtschaft Futtermittel nicht zukaufen darf, sondern selbst produzieren muss.

Für den Erhalt und die Verbesserung der Biodiversität ist es zudem notwendig, dass klare Ziele für die Weiterentwicklung der ökologischen Landwirtschaft in unserer Stadt festgelegt und mit einem Maßnahmenplan konsequent umgesetzt werden. Aufgrund der uns vorliegenden Zahlen liegt die Zahl der Biobetriebe und damit der ökologisch bewirtschafteten Flächen deutlich hinter der der konventionellen Betriebe. Deshalb muss angestrebt werden, den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen bis 2030 auf mindestens 50 % zu erhöhen. Damit tragen wir auch aktiv zur Umsetzung des neues Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg bei. Mit dieser neuen gesetzlichen Grundlage wird angestrebt, die ökologische Landwirtschaft bis 2030 auf 30 – 40 % zu erhöhen. Hier sind alle Kreise und Kommunen gefordert das Ziel zu erreichen. Wir wollen als Grüne, dass Karlsruhe als Mitglied des Biostädtenetzwerks hier mit einem guten Beispiel vorangeht. In Karlsruhe besteht das Potenzial durch eine hohe lokale Nachfrage und damit verbunden guten Bedingungen für die Direkt-Vermarktung durch die Landwirt*innen, das Ziel der Landesregierung zu übertreffen.

Für unsere städtischen Grünflächen sind wir schon auf dem Weg mit unserem Biodiversitätskonzept, das wir Grüne 2016 beantragt hatten, die Artenvielfalt an Wildblütenarten und damit an Insekten zu erhalten und zu erhöhen. Jetzt müssen wir die Landwirtschaft mit dazu nehmen. Profitieren wird dadurch nicht nur die Natur, sondern auch die Landwirtschaft selbst. Denn die Nachfrage nach Biolebensmitteln steigt immer mehr an und kann nur durch Importe gedeckt werden. Insoweit ist die Förderung der ökologischen Landwirtschaft in Karlsruhe auch die Förderung des Ziels, regionale, saisonale und ökologische Ernährung zu unterstützen, entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien unserer Grünen Stadt.

Grundsätzlich sollte deshalb das Ziel verfolgt werden, keine unbebauten Flächen im Außenbereich zu versiegeln und damit die landwirtschaftlichen Flächen zu erhalten. Wir können nicht nachvollziehen, dass in den nächsten Jahren noch 400 ha landwirtschaftliche Flächen für unterschiedliche Planungen benötigt werden, die dann auch nicht mehr für eine ökologische Bewirtschaftung vorhanden wären. „Die Sicherung der Existenz von landwirtschaftlichen Betrieben und die Sicherung der Landwirtschaftsflächen – gerade regional – ist für den Erhalt der Kulturlandschaft und zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit elementar“. Dieser Aussage der Stadtverwaltung zu unserer Anfrage stimmen wir vollumfänglich zu.

Unterzeichnet von:

Renate Rastätter, Aljoscha Löffler, Zoe Mayer, Dr. Clemens Cremer

Der Antrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021 unter TOP 14 beraten.

Alle Fraktionen schließen sich unserer Forderung an, dass für das Bioland-Hofgut Ersatzflächen für die wegfallenden 5 Hektar gesucht werden sollen. Das Ziel des Ausbau der ökologischen Landwirtschaft auf 50 % bis 2030 wird von einigen Fraktionen nicht unterstützt. Unser Antrag wird im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit weiter zu beraten sein. Gut, dass das Thema in der Öffentlichkeit zur Zeit eine so große Beachtung findet! Durch die Befassung im Gemeinderat ist das wichtige Thema weiter gestärkt worden.

Am 25.01.2023 wird im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit über die nächsten Schritte zur Förderung der ökologischen Landwirtschaft beraten. Dazu haben wir einen Änderungsantrag gestellt, um Biobetriebe besonders zu fördern. Das Thema wurde am 24.04. 2023 abschließend im Gemeinderat beraten: Biologisch wirtschaftende Betriebe werden zukünftig bei der Vergabe städtischer Pachtflächen vor konventionell arbeitenden bevorzugt.

Verwandte Artikel