Angemessene Gebühren für Bewohnerparkausweise

Antrag – zur Vorberatung im Fachausschuss

  1. Sobald die entsprechende Regelung auf Landesebene vorliegt, erstellt die Stadtverwaltung eine Gemeinderatsvorlage mit angemessenen Gebühren für das Bewohnerparken ab dem Jahr 2022.
  2. Die Verwaltung legt eine Bemessungsgrundlage der Gebührenermittlung  fest, auf deren Basis die Gebühren nachvollziehbar angepasst werden können. 
Begründung/Sachverhalt

Bisher durfte die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis nur die Bearbeitungskosten des Antrags abdecken, ist deshalb mit 30 Euro/Jahr, also 8 Ct/Tag sehr gering. Eine angemessene Gebühr für dieses Recht, im öffentlichen Raum parken zu dürfen, war bundesgesetzlich nicht erlaubt.

Inzwischen wurde auf Bundesebene diese Vorschrift modifiziert: Jetzt kann jedes Bundesland eine angemessene Gebühr zulassen. In Baden-Württemberg wird bis Mitte dieses Jahres mit der Umsetzung in Landesrecht gerechnet.

Eine angemessene Gebühr kann sich an dem wirtschaftlichen Wert der Fläche und/oder verkehrspolitischen Wirkungen orientieren. Einige Vorschläge finden sich in einem Papier des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu):
https://difu.de/nachricht/bewohnerparken-in-den-staedten-wie-teuer-darf-es-sein

Bei der Bestimmung der Höhe sollte berücksichtigt werden, dass in vielen Teilen Karlsruhes keine Gebühren für das Parken im öffentlichen Raum erhoben werden und eine Verdrängung der Autos in andere Viertel vermieden wird.

Die dennoch deutliche Erhöhung der Gebühren kann jedoch für manche ein Anstoß sein, ein nicht notwendiges Auto abzuschaffen und auf andere Möglichkeiten, darunter Carsharing, umzusteigen. Dadurch bleibt auf den Straßen mehr Platz für diejenigen, die auf ein Auto angewiesen sind.

Unterzeichnet von:

Johannes Honné, Aljoscha Löffler, Christine Weber, Jorinda Fahringer

Gemeinderatssitzung 23.03.21: verwiesen in Fachausschuss.

Ergebnis dieses Antrags:

Bei der Behandlung im Hauptausschuss am 13.04.21 hat Oberbürgermeister Dr. Mentrup zwei Änderungen zur schriftlichen Stellungnahme gemacht:

  • Die Stadt ist nicht verpflichtet zu einer Änderung des Bewohnerparkens. Demnach war unser Antrag sinnvoll.
  • Nach unserer Intervention hat er zugesagt, dass der Vorschlag der Verwaltung für die neuen Gebühren noch in diesem Jahr rechtzeitig für die Bescheide für 2022 kommt.

Da die Verwaltung damit unserem Ansinnen nachkommt, haben wir unseren Antrag als vorläufig erledigt erklärt.

Die Verwaltung sagt zu, den Antrag umzusetzen, sobald der Erlass des Landesverkehrsministeriums vorliegt. Daher erfolgt keine weitere Behandlung des Antrags in der nächsten Gemeinderatssitzung, wie ursprünglich vorgesehen.

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