Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften

Antrag – zur öffentlichen Vorberatung im Hauptausschuss

Die Stadt Karlsruhe erstellt Leitlinien für den Klimaschutz der städtischen Gesellschaften.

Die Leitlinien umfassen dabei folgendes:

  1. Leitlinien zu den Zielsetzungen zur Minderung der Treibhausgasemissionen für die Jahre 2025, 2030, 2035, 2040 und 2045
  2. ein Zieljahr, bis zu welchem Zeitpunkt Klimaneutralität erreicht werden wird
  3. ein Budget an kumulierten Treibhausgasemissionen, das im Zeitraum bis zur Erreichung der Klimaneutralität nicht überschritten wird.
    Die Leitlinien zum Treibhausgasbudget werden so gefasst, dass die Budgets der städtischen Gesellschaften das Gesamtbudget für Deutschland schonen und dazu beitragen, dass Deutschland sein Budget nicht überschreitet, das der Zielsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens und einer fairen Lastenverteilung entspricht.
  4. Leitlinien zur Emissionsbilanzierung und Emissionsberichterstattung der städtischen Gesellschaften
  5. Leitlinien zur Entwicklung, Beschreibung und Durchführung von Emissionsminderungsmaßnahmen, die eine Erreichung der gesetzten Ziele ermöglichen.
Begründung/Sachverhalt

Im Jahr 2019 hat die Stadt Karlsruhe den Klimanotstand ausgerufen. Alle Akteur*innen in der Stadt sind damit aufgerufen, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um den Klimawandel zu begrenzen. Die Stadt Karlsruhe hat im Jahr 2020 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Bis 2040 soll die Verwaltung klimaneutral sein. Die gesamte Stadt soll nach dem Klimaschutzkonzept bis 2050 klimaneutral sein. Bereits diese Zielsetzungen bedeuten eine erhebliche Herausforderung.

In seinem im Jahr 2020 vorgelegten Umweltgutachten hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen dargelegt, dass die Pariser Klimaziele erreicht werden können, wenn ein globales CO2-Budget beachtet wird. Es genügt nicht allein, die Klimaneutralität zu einem Zielzeitpunkt zu erreichen. Vielmehr darf die Tragfähigkeit der Atmosphäre für die Gesamtmenge an Emissionen nicht überschritten werden, die die Begrenzung des Temperaturanstieges deutlich unter 2°C, möglichst aber auf 1,5°C möglich macht. Aus diesem Grund haben schnelle und nachhaltig wirkende Maßnahmen zur Emissionsminderung einen hohen Wert.

Mit seinem Beschluss vom 24.3.2021 hat das Bundesverfassungsgericht dargelegt, dass Deutschland dem Pariser Klimaschutzabkommen verpflichtet ist, dass Deutschland ein angemessenes Budget einhalten muss, das eine Erreichung der Paris-Ziele möglich macht und dass dabei eine angemessene Verteilung der Lasten auf die heutige und auf zukünftige Generationen gewährleistet werden muss.

Vor dem Hintergrund der Zielsetzungen des Klimaschutzkonzepts Karlsruhe und dem durch das Bundesverfassungsgericht klar gesetzten Rahmen ist es unbedingt notwendig, dass nicht nur die Stadt Karlsruhe, sondern auch die städtischen Gesellschaften sich unverzüglich klare Ziele setzen und hinreichend wirksame Maßnahmen zum Klimaschutz in die Wege leiten.

Unterzeichnet von:

Dr. Clemens Cremer                      Zoe Mayer                 Aljoscha Löffler
Johannes Honné                           Christine Weber

Wir erklären uns bei der öffentlichen Hauptausschuss-Beratung unseres Antrag am 13. Juli 2021 mit der Stellungnahme der Stadtverwaltung einverstanden. Wir werden genau beobachten – und bei Bedarf nachsteuern – welche Ziele sich die städtischen Gesellschaften setzen, um Klimaschutz energisch umzusetzen,. Und vor allem: ob diese Ziele dann erreicht werden.

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