Sichere Radfahrstreifen an Straßenbahnschienen

Antrag zur öffentlichen Vorberatung im Fachausschuss

  1. Die Verwaltung stellt dar, welche Verbesserungen der Radverkehrsanlagen parallel zu Straßenbahnschienen in straßenbündiger Bauweise geplant sind.
  2. Ist derzeit keine Radverkehrsanlage vorhanden oder geplant, prüft die Verwaltung die Einrichtung von Radfahrstreifen, sodass der Radverkehr sicher außerhalb des Bahnkörpers und des Lichtraumprofils der Bahnen fahren kann.
  3. Die Verwaltung prüft bei bestehenden Radverkehrsanlagen (insb. Schutzstreifen) parallel zu straßenbündigen Bahnkörpern, ob diese verbreitert oder zu Radfahrstreifen umgewandelt werden können.
  4. Es wird angestrebt, die Gefährdung durch den ruhenden Kfz-Verkehr zu reduzieren. Dazu wird bei neuen und bestehenden Radverkehrsanlagen die Freihaltung ebendieser und der zugehörigen Sicherheitsräume von ruhendem Kfz-Verkehr sichergestellt.
  5. Wo immer möglich sollten die Kfz-Aufstellstreifen und aufgeweiteten Radaufstellstreifen vor Ampeln so dimensioniert sein, dass wartende Kfz nicht die Schienen blockieren.
Begründung/Sachverhalt

An vielen Straßenbahnstrecken des Stadtgebiets wurde in der Vergangenheit ein paralleles Angebot für den Radverkehr gemacht, damit dieser sicher außerhalb des Gleisbereichs fahren kann. Dazu gehören zum Beispiel die Änderungen in jüngster Zeit in der Baumeisterstraße oder der Moltkestraße.

An einigen Straßenbahnstrecken existiert für den Radverkehr noch kein ausreichendes Angebot für das Fahren auf der Fahrbahn. Dazu gehören unter anderem die folgenden Streckenabschnitte, an denen ein Radfahrstreifen räumlich möglich ist:

  • Schillerstraße (zwischen Hst. Schillerstraße und Sophienstraße)
  • Kriegsstraße (zwischen Yorckstraße und Weinbrenner Platz)
  • Gartenstraße (zwischen Weinbrennerplatz und Brauerstraße)
  • Gartenstraße (zwischen Brauerstraße und Jollystraße)
  • Mathystraße (zwischen Karlstraße und Ritterstraße/Beiertheimer Allee)
  • Hermann-Billing-Straße (zwischen Beiertheimer Allee und Ettlinger Straße)
  • Pfinztalstraße (zwischen Pforzheimer Straße und Palmaienstraße/Seboldstraße)
  • Karlstraße (zwischen Ebertstraße und Marie-Alexandra-Straße)
  • Kastenwörtstraße (zwischen Hammweg und Ankerstraße)
  • Rappenwörtstraße (zwischen Hammweg und Pfalzstraße)
  • Pfalzstraße (zwischen Kastenwörtstraße und Rappenwörtstraße)
  • Kaiserstraße (zwischen Kaiserplatz und Europaplatz)

In manchen dieser Abschnitte fehlt die Radverkehrsanlage nur einseitig oder ist auch nur einseitig möglich.

In weiteren Streckenabschnitten ist derzeit nur ein Schutzstreifen angelegt, der überprüft werden sollte:

  • Blücherstraße (zwischen Moltkestraße und Seldeneckstraße/Nördliche Hildapromenade)
  • Baumeisterstraße (zwischen Wilhelmstraße und Rüppurrer Straße)

Abhängig von der Zahl der Radfahrer*innen auf diesen Streckenabschnitten kann eine Umgestaltung zu Radfahrstreifen sinnvoll sein. Insbesondere ist eine Änderung des Parkraums zu prüfen, sodass überhängende Fahrzeuge nicht mehr in den Schutzstreifen bzw. Radfahrstreifen hineinragen.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Christina Bischoff, Christine Weber,

Dr. Clemens Cremer, Michael Borner, Renate Rastätter

Der Antrag stand bei der Gemeinderatssitzung am 23. November auf der Tagesordnung (TOP 15) und wurde in der Sitzung des Planungsausschusses am 13. Januar nichtöffentlich beraten. Da wir die Fragen als noch nicht ausreichend beantwortet sahen, soll der Antrag nochmals im Planungsauschuss behandelt werden.

Verwandte Artikel