Änderungsantrag zu TOP 18 der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021
bzw. zu TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 25.01.2022
Der Beschlusstext wird wie folgt geändert:
Der Gemeinderat wird um Kenntnisnahme des Ergebnisberichts zur Fortschreibung und Aktualisierung der Gewerbeflächenstudie gebeten und empfiehlt, die von den Gutachtern vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen für die Stadt Karlsruhe weiterzuverfolgen.
Gewerbeflächen sollen künftig grundsätzlich für gewerbliche Nutzungen zur Unterstützung der Bemühungen im Zusammenhang mit einer forcierten Innenentwicklung vorgehalten werden.
Die Zulässigkeit bzw. Umnutzung für kulturelle, soziale oder gesundheitliche Zwecke sollte nur nach kritischer Würdigung sowohl der wirtschaftspolitischen Ziele als auch der kulturellen und sozialen Aspekte erfolgen.
Das Stadtplanungsamt und die Wirtschaftsförderung werden beauftragt, eine Priorisierung zur Umsetzung der Flächennutzungsplan (FNP)-Flächen vorzunehmen. Die Wirtschaftsförderung wird weiter beauftragt, hierzu einen Kriterienkatalog zu entwickeln, diesen mit den relevanten Ämtern insbesondere Stadtplanung und Umweltamt abzustimmen und in den entsprechenden Ausschüssen zur Diskussion zu bringen. Zur Deckung des künftigen Gewerbeflächenbedarfs sollen innovative Lösungen entwickelt werden, die sich auf Innenentwicklung, Höhenentwicklung und weitere zu identifizierende Optionen stützen und die mit einem zukünftigen Netto-Null Ziel der Flächeninanspruchnahme möglichst schon heute in Einklang zu bringen sind.
Eine Aufnahme von neuen Flächen, die bisher nicht im Flächennutzungsplan enthalten waren, wird nur im Tausch mit anderen bereits im FNP enthaltenen Flächen vorgesehen. Nicht bebaute Flächen werden nicht für zukünftige, noch nicht im Flächennutzungsplan ausgewiesene Gewerbeflächen in Anspruch genommen.
Begründung/Sachverhalt |
Zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung ist die Ansiedlung neuer Unternehmen und die Ausweitung erfolgreicher Unternehmen in Karlsruhe unabdingbar. Der daraus resultierende Flächenbedarf muss möglichst effizient gedeckt werden, weil Fläche ein nicht vermehrbares Gut ist. Mit den im Flächennutzungsplan vorgesehenen neuen Gewerbeflächen besitzt die Stadt Karlsruhe einen Vorrat, der bei entsprechender Erschließung den Flächenbedarf noch für einige Jahre decken kann. Die bereits kurzfristig zu befürchtende akute Flächenknappheit kann nur durch eine möglichst effiziente Ausnutzung bereits heute bestehender Gewerbegebiete und eine zügige und dennoch gleichzeitig möglichst schonende Entwicklung der geeignetsten neuen Gewerbeflächen im Flächennutzungsplan vermieden werden.
Eine Veränderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel, neue Flächen als zukünftige Gewerbeflächen aufzunehmen, kann keine kurzfristige Abhilfe schaffen. Eine weitere Inanspruchnahme von nicht bebauten oder naturnahen Flächen für Gewerbeflächen jenseits des Flächennutzungsplanes passt darüber hinaus nicht zu wesentlichen Zielen der kommunalen Politik und der Landespolitik. Diese sind auf kommunaler Seite die Grüne Stadt, die ein lebenswertes Karlsruhe für die Bürger*innen schaffen und erhalten will. Auf Landesebene ist es das politische Ziel einer Netto-Null der Flächeninanspruchnahme.
Gemeinden in den Landkreisen Karlsruhe, Rastatt und Germersheim weisen aufgrund ihrer weniger starken urbanen Verdichtung ein deutlich größeres Flächenpotenzial auf. Dieser „Flächenvorteil“ der Gemeinden in der weiteren Region lässt sich nicht dadurch kompensieren, dass Karlsruhe seine im Vergleich geringen verbleibenden Flächen für Gewerbe aufgibt, die bis heute nicht bebaut sind.
Unterzeichnet von:
Dr. Clemens Cremer, Jorinda Fahringer, Leonie Wolf, Aljoscha Löffler,
Johannes Honné, Niko Riebel, Benjamin Bauer, Christine Weber
Das Thema wurde von der Verwaltung im Dezember vertagt und dann als TOP 11 für die Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 aufgenommen.
Unserem Anliegen wurde entsprochen und die Stellungnahme der Verwaltung in diesem Sinn geändert.
Nach lebhafter Debatte gab es dafür eine gemeinderätliche Mehrheit.
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