Stellplatzsatzung für Karlsruhe

Anfrage:

  1. Welche Vorteile ergeben sich aus Sicht der Verwaltung durch eine Stellplatzsatzung?
  2. Wie würde sich eine Stellplatzsatzung auf die Erstellungskosten von Wohnraum (und damit auf die Mieten) auswirken? 
  3. Ist in der Verwaltung eine Stellplatzsatzung in Erarbeitung?
  4. Wann ist mit einer Vorberatung und Beschlussfassung zu rechnen?
  5. Welches Modell einer Stellplatzsatzung wird angestrebt und warum?
  6. Mit welchem Aufwand wäre eine Stellplatzsatzung nach dem Beispiel der Stadt Stuttgart zu erstellen?
  7. Besteht bei einem konkreten Bauvorhaben ein zusätzlicher Aufwand? Wenn ja, wie groß wäre dieser?
  8. Welche Kriterien und Qualitäten des Umweltverbunds würden innerhalb einer Stellplatzsatzung welche Reduktion des Stellplatzschlüssels für Bauvorhaben bewirken?
    Was ist der minimal mögliche Stellplatzschlüssel?
  9. Kann die Stellplatzsatzung dynamisch gestaltet werden, sodass beispielsweise neue Straßenbahnlinien oder Radwegeverbindungen automatisch berücksichtigt werden?
  10. Ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, in einer Stellplatzsatzung zusätzlich die Anzahl bzw. den Anteil sozial geförderter Wohnungen zu berücksichtigen?

Sachverhalt/Begründung:

Laut Landesbauordnung ist bei Bauvorhaben pro Wohneinheit mindestens ein Pkw-Stellplatz verpflichtend einzuplanen. Um in gut erschlossenen Gebieten die Kosten und die Komplexität von Bauvorhaben zu reduzieren und den Autoverkehr nicht unnötig zu fördern, können Kommunen eine Stellplatzsatzung beschließen, die auch eine abweichende Festsetzung der Stellplatzverpflichtung zulässt.

Für den Wohnungsbau kann der Stellplatzschlüssel durch einen Bebauungsplan inklusive Mobilitätskonzept individuell festgesetzt werden. Bei Bauvorhaben der Innenentwicklung nach § 34 BauGB ist dies nicht möglich. Hier kommt es durch die notwendige Stellplatzanzahl zu einer zusätzlichen Versiegelung der Innenbereiche oder zu kostenintensiven Tiefgaragen. Dies wirkt sich zwangsläufig preissteigernd auf Kauf- und Mietpreise aus.

Zudem entspricht der zu erfüllende Stellplatzschlüssel nur in wenigen Fällen den Bedürfnissen der Menschen, die in einer Großstadt nach innerstädtischem Wohnraum suchen. Durch den Verzicht auf den Wohneinheiten fest zugeordnete Pkw-Stellplätze, wäre es bei Bauvorhaben einfacher, stattdessen Platz für Fahrradabstellplätze oder Sharing-Pkw vorzusehen. Es wäre ebenso möglich, bei sozial gefördertem Wohnraum die Anzahl der Stellplätze weiter zu reduzieren, da die Zielgruppen dieser Wohnungen statistisch deutlich seltener und weniger Pkw besitzen als der Durchschnitt.

Unterzeichnet von:

Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Christina Bischoff,

Jorinda Fahringer, Leonie Wolf, Renate Rastätter

In der Stellungnahme für die Gemeinderatssitzung 28. Juni 2022, TOP 24 haben wir erfahren, dass aus Sicht der Verwaltung hier noch viele Fragen offen sind und es für Karlsruhe keine konkreten Pläne für eine Stellplatzsatzung gibt. Wir werden das Thema nicht aus den Augen verlieren!

Beispiele für Stellplatzsatzungen finden sich in anderen baden-württembergischen Städten:

Stuttgart: https://www.stuttgart.de/leben/bauen/baurecht/stellplatzabloese.php

Tübingen: https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/kfz_stellplatzsatzung.pdf

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