Ergänzungsantrag zu TOP 10 „Änderung der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten für Schülerinnen und Schüler“: |
- Der Eigenanteil der Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 für das landesweite Jugendticket verbleibt bei 100 Euro pro Jahr. Dazu wird bei der Umstellung von 10 Zahlungen pro Jahr auf 12 Zahlungen der monatliche Beitrag von 10 Euro auf 8,33 Euro abgesenkt und der städtische
Zuschuss entsprechend erhöht. - In der Satzung über die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten wird §3 Absatz 1 d) über die Mindestentfernung für Schüler*innen in den Klassenstufen 1 bis 4 gestrichen.
Begründung/Sachverhalt: |
Das neue landesweite Jugendticket für 365 Euro stellt eine günstigere Alternative zu allen bestehenden Angeboten innerhalb des KVV für Schüler*innen dar. Ab der Klassenstufe 5 sinkt der Eigenanteil am Preis deutlich um ein Viertel. Es ist nicht nachvollziehbar, dass im gleichen Zuge der Eigenanteil für Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4 steigen soll. Dass statt 10 Teilbeträgen jetzt 12 Teilbeträge eingezogen werden, ist kein hinreichender Grund für eine Erhöhung des jährlichen Eigenanteils.
Das landesweite Jugendticket gilt dem Namen entsprechend in ganz Baden-Württemberg und ist daher nicht nur für den Schulweg nutzbar. Damit ermöglicht das Jugendticket den Familien zusätzlich eine deutlich erhöhte Mobilität. Genau dies ist ein gewünschtes Ziel des landesweiten Tickets.
Dieses Ziel aber würde durch die Regelungen der Stadt für eine Mindestentfernung zur Schule konterkariert werden. Falls der Wohnort um wenige hundert Meter zu nah an der Schule ist, steigen die Fahrtkosten für die Nutzung des Tickets in der Freizeit enorm. Diese unfaire Regelung besteht schon für die bisherigen Zuschüsse zur ScoolCard, sie würde aber nun noch gesteigert durch die Gültigkeit in einem noch größeren Gebiet.
Unterzeichnet von:
Aljoscha Löffler, Johannes Honné, Renate Rastätter, Jorinda Fahringer,
Benjamin Bauer, Verena Anlauf, Christine Großmann
In der Gemeinderatsdiskussion am 20.12.2022 haben wir eine Mehrheit gegen die Preiserhöhung erreichen können. Beim Thema Mindestentfernung bleibt es jedoch leider beim bisherigen Vorgehen.
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