Handwerkerparkausweis der Technologieregion
auch für elektrisch betriebene Kleinfahrzeuge

Antrag – zur öffentlichen Vorberatung im Hauptausschuss

  1. Die Stadtverwaltung setzt sich bei der Technologieregion dafür ein, dass auch Elektro-Fahrzeuge (Pkw und Lastenfahrräder) von Handwerksbetrieben den Handwerkerparkausweis bekommen können. Dies soll ausschließlich gelten, wenn die Fahrzeuge bei Arbeitseinsätzen für den Transport von Werkzeug oder Material eingesetzt werden, das nicht über eine längere Strecke getragen werden kann.

Begründung/Sachverhalt

Einige Handwerksbetriebe benutzen für kleinere Aufträge Elektroautos, die „schlichte Personenkraftwagen ohne besonderen Laderaum“ sind. Für diese und für elektrisch unterstützte Lastenfahrräder erhalten sie – im Unterschied zum Einsatz ihrer Lastkraftwagen, Kleinlastwagen oder Kastenwagen – bisher keine sogenannte Ausnahmegenehmigung H (Antrag auf pauschale Park-Ausnahmegenehmigung für firmeneigene Werkstatt- und Servicefahrzeuge bei Reparatur- und Montagearbeiten oder ähnliches nach § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung).
Diese Ausnahmebescheinigung ermöglicht ein Parken im eingeschränkten Halteverbot / in Halteverbotszone (Verkehrszeichen 286/290 StVO), ​auf Bewohner*innenparkplätzen, auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht oder an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer.

Sie transportieren kleinere Mengen an Material oder Werkzeugkisten, die dennoch zu schwer zu tragen sind, um sie von einem Parkplatz oder Parkhaus in der Nähe zum Zielort zu bringen. Ein Parken weiter weg vom Zielort ist für sie aufwändig. Bisher ist es Handwerksbetrieben untersagt, mit diesen umweltfreundlichen Fahrzeugen auf den oben beschriebenen Flächen oder Orten zu parken.

Elektrofahrzeuge erzeugen weniger Lärm und verursachen keine lokalen Abgase. Die Kleinfahrzeuge beanspruchen zudem weniger Platz als die größeren und umweltschädlicheren Fahrzeuge, für die Handwerksbetriebe aktuell eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Zur Begründung der aktuellen Handhabung führt die Verwaltung an, dass die kleinen Fahrzeuge auch für private Zwecke oder zu Aufsichtszwecken genutzt würden. Möglicher Missbrauch sollte aber nicht zur Verweigerung solcher Genehmigungen führen. Es müsste nur deutlich gemacht und stichprobenartig kontrolliert werden, dass die Ausnahmegenehmigung nicht missbraucht wird.

Eine Ausnahmegenehmigung zum Einfahren und Parken zum Zielort könnte für viele Betriebe Vorbehalte abbauen, sich zukünftig kleinere Elektrofahrzeuge anzuschaffen und würde dadurch den innerstädtischen Verkehr entlasten.

Unterzeichnet von:

Christine Großmann           Johannes Honné    Aljoscha Löffler
Leonie Wolf                          Renate Rastätter     Dr. Clemens Cremer

Der Antrag wurde in der Hauptausschuss-Sitzung am 09. Mai 2023 öffentlich beraten: Die Stadtverwaltung hält das Thema nicht für relevant und verweist auf bereits bestehende Ausnahmeregelungen.
Das Abstellen von Lastenfahrrädern – egal, ob für einen Handwerkertransport oder zu anderen Zwecken – ist in der Stadt oft schwierig: Gehwege sind zu schmal und Anwoherparkplätze nur motorisierten Fahrzeugen vorbehalten. Wenn sich deren Zahl erhöht, werden wir dafür sicher neue Möglichkeiten brauchen.

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