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Antrag GRÜNE-Gemeinderatsfraktion vom: 23.02.2006eingegangen: 23.02.2006 |
22. Sitzung des Gemeinderates am 28.03.2006 TOP 23 Vorlage Nr. 629 |
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Beitritt zur gentechnikfreien Region Mittlerer Oberrhein |
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Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung - |
Dem Antrag kann nur teilweise entsprochen werden (siehe Erläuterungen). |
Finanzielle Auswirkungen nein x ja |
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Gesamtaufwand der |
Einnahmen |
Finanzierung durch |
Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen) |
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Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung Ergänzende Erläuterungen: |
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Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO) |
nein x ja |
durchgeführt am |
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Abstimmung mit städtischen Gesellschaften |
nein x ja |
abgestimmt mit |
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Zu 1:
Eine solche generelle, z. B. auch Medikamente umfassende Festlegung wird abgelehnt.
Eine Gentechnikfreie Region Mittlerer Oberrhein beinhaltet vom Begriff her nicht nur die "Grüne Gentechnik" im Bereich Landwirtschaft sondern auch die Gentechnikfreiheit im medizinischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich. Eine solche umfassende Festlegung ist für die Forschungs-, Technologie- und Wirtschaftsregion Karlsruhe schädlich und kann deshalb vom Bürgermeisteramt nicht befürwortet werden.
Zu 2.
Diesem Punkt kann das Bürgermeisteramt insoweit entsprechen, als bei der Neuverpachtung städtischer Grundstücke bzw. der Verlängerung bestehender Pachtverträge für städtische Grundstücke ein Passus aufgenommen wird, der die Landwirte auffordert, den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf städtischen Flächen derzeit nicht durchzuführen. Bestehende Verträge sollen aufgrund der Rechtslage nicht geändert werden.
Eine Kontrolle, ob gentechnisch verändertes Saatgut verwendet wird, ist jedoch nur schwer möglich. Dies kann nur durch komplizierte Laboruntersuchungen erfolgen.
Zu 3:
Das Bürgermeisteramt wird sich an die auf der Gemarkung Karlsruhes wirtschaftenden Landwirte mit der Empfehlung wenden, derzeit keine gentechnisch veränderten Pflanzen anzubauen. Einen Beitritt zur gentechnikfreien Region Mittlerer Oberrhein wird das Bürgermeisteramt jedoch nicht empfehlen.
Zu 4:
Für den Bereich der Gemeinschaftsverpflegung Rathaus hat der Betreiber gegenüber der Stadt bereits im Jahr 2004 eine Grundsatzerklärung abgegeben, dass er die Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen ablehnt. Das Bürgermeisteramt hat weiter gefordert, dass auch dessen Lieferanten sich an diese Verpflichtung halten. Dem Wunsch der Stadt wurde entsprochen.
Die Stadt wird den städtischen Gesellschaften, Betrieben und Einrichtungen empfehlen, in gleicher Weise zu verfahren.
Die Einhaltung dieser Verpflichtung kann die Stadt aber nicht absolut sicherstellen, da die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung die Verwendung bestimmter Mengen (> 0,9 %) auch ohne Angabe zulässt.