Antrag

GRÜNE-Gemeinderatsfraktion

vom: 21.08.06

eingegangen: 21.08.06

27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.2006
TOP 20

Vorlage Nr. 801
Öffentlich x               Nichtöffentlich
verantwortlich Dez.2

Spielzonen in verkehrsberuhigten Zonen


Stellungnahme des Bürgermeisteramtes - Kurzfassung -

In der Bürklinstraße kann keine Spielstraße eingerichtet werden.

 

Finanzielle Auswirkungen neinx               ja

Gesamtaufwand der
Maßnahme

Einnahmen
(Zuschüsse u. Ä.)

Finanzierung durch
städtischen Haushalt

Jährliche laufende Belastung (Folgekosten mit kalkulatorischen Kosten abzügl. Folgeerträge und Folgeeinsparungen)

Ergänzende Erläuterungen:

 

Anhörung Ortschaftsrat (§ 70 Abs. 1 GemO)

 

nein x            ja

 

durchgeführt am

Abstimmung mit städtischen Gesellschaften

nein x            ja

abgestimmt mit

Die Einrichtung von Spielzonen ist nach § 41 Abs. 2 Nr. 6 StVO durch Zeichen 250 StVO und dem entsprechenden Zusatzzeichen "Spielende Kinder" zu beschildern. Fahrzeugverkehr, auch Anliegerverkehr, ist hierbei nicht zugelassen.

Die Anordnung solch einer Maßnahme erfolgt nach § 45 Abs. 1 StVO. Hierfür ist allein die Straßenverkehrsbehörde als Untere Verwaltungsbehörde zuständig.

Die Bürklinstraße erfüllt nicht die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Spielstraße. Abgesehen von dem Fahrzeugverkehr, der nicht unterbunden werden kann (u. a. Ladeverkehr), befinden sich in der Bürklinstraße 47 Parkplätze. Diese können nicht aufgegeben werden. Gerade in der Südweststadt ist der Parkdruck sehr hoch. Nicht ohne Grund wurde dort das Bewohnerparken eingeführt. Würde man die Parkplätze aufgeben, würde sich der Parkdruck auf die umliegenden Straßen verlagern. Dies würde zu erheblichen Problemen führen.

Die Humboldtstraße in der Oststadt kann angesichts des unterschiedlichen Parkdrucks nicht mit der Bürklinstraße in der Südweststadt verglichen werden.

Wegen den besonderen Anforderungen an Spielstraßen kann die Straßenverkehrsbehörde von ihrer Einrichtung nur ganz selten Gebrauch machen (z. B. Querweg, Ecke Tulla-/Rintheimer Straße). Die Straßenverkehrsbehörde wird aber in Frage kommende Straßen nochmals auf die Möglichkeit der Einrichtung von Spielstraßen überprüfen. Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse ist nicht mit einer Ausweisung in großer Zahl zu rechnen.

Es ist zwar verständlich, dass Anwohner auf den Wunsch der Einrichtung von Spielstraßen positiv reagieren. Über rechtliche und tatsächliche Hürden kann sich die Straßenverkehrsbehörde aber nicht hinwegsetzen.