Anfrage

Dr. Gisela Splett  

vom: 23.06.06

eingegangen: 23.06.06

27. Sitzung des Gemeinderates am 26.09.06
TOP 24

Vorlage Nr. 805
Öffentlich x            Nichtöffentlich

verantwortlich: Dez. 1

Geplante Modernisierung des Instituts für Transurane (ITU)

 

Stellungnahme des Bürgermeisteramtes:

Zu 1:

Nach derzeitigem Stand der Planung sollen drei Gebäude errichtet werden:

- Ein Informations- und Trainingszentrum für die Durchführung von Kursen und Fortbildungsmaßnahmen mit Besprechungsräumen. Zusätzlich sollen hier Räume für den medizinischen Dienst geschaffen werden.

- Ein Bürogebäude als Ergänzung eines vorhandenen Gebäudes.

- Ein Gebäude zur Durchführung von Forschungsvorhaben, das aus einem Büroteil und einem Laborteil besteht.

Zu 2:

Nach derzeitigem Stand gibt es keine Erweiterung der Forschungsthemen. Die Forschungsvorhaben sind im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (FRP) unbeeinflusst von dem geplanten Bau- und Modernisierungsprogramm festgelegt. Das 7. FRP wurde vom Europäischen Parlament und dem Rat diskutiert und gebilligt.

Zu 3:

Das Informations- und Trainingszentrum wird außerhalb der Umzäunung des Instituts errichtet. Da hier nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, bedarf es keiner strahlenschutzrechtlichen Genehmigung.

Im Bürogebäude als Ergänzung zu einem vorhandenen Gebäude wird ebenfalls nicht mit radioaktiven Stoffen umgegangen. Für dieses Nebengebäude wird wegen der Verbindung zu einem atomrechtlich genehmigten Gebäude die Zustimmung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde zum Änderungsantrag benötigt. Es bedarf aber keiner zusätzlichen strahlenschutzrechtlichen Genehmigung.

Für das Gebäude mit dem Laborteil muss eine atomrechtliche Genehmigung beantragt werden. Die Auslegung des Gebäudes und die Auslegung der technischen Einrichtungen müssen dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Eventuell zusätzlich resultierende Sicherheitsauflagen können sich im Verlauf des Begutachtungs- und Genehmigungsverfahrens ergeben.

Zu 4:

Die maximal erlaubten Mengen an radioaktiven Stoffen sowie die erlaubten Isotope sind in den Genehmigungen festgelegt. Aus Objektsicherungsgründen sind die Mengen vertraulich und nicht öffentlich verfügbar.

Mit der Genehmigung für das geplante Laborgebäude wird sich keine Änderung der bisher für das Institut genehmigten radioaktiven Stoffe ergeben.

Zu 5:

Bei den geplanten Baumaßnahmen entstehen keine radioaktiven Abfälle.

Bei den Forschungsarbeiten werden geringe Mengen radioaktiver Abfälle entstehen, die zur weiteren Bearbeitung beim Forschungszentrum Karlsruhe Hauptabteilung Dekontaminationsbetriebe für ein Endlager konditioniert und zwischengelagert werden.