24. Europäische Kulturtage 2018, 20. April - 5. Mai 2018

20. April – 5. Mai 2018

Umbrüche, Aufbrüche

Entscheidend sind Umbrüche und Aufbrüche in unserem Denken und Handeln

Prof. Dr. Doris König, Richterin des Bundesverfassungsgerichts


Bildnachweis: privat

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Unter dem Titel „Umbrüche, Aufbrüche: Gleiche Rechte für alle“ befassen sich die 24. EUROPÄISCHEN KULTURTAGE KARLSRUHE 2018 mit einem Juristinnen und Juristen wohlbekannten, immer wieder aktuellen Thema, nämlich der Forderung nach Gleichstellung aller in der gesellschaftlichen Wirklichkeit und – damit einhergehend – nach der Durchsetzung des menschen- und grundrechtlich untermauerten Verbots von Diskriminierung jeglicher Art. Insbesondere im internationalen Menschenrechtsschutz ist das Diskriminierungsverbot in den letzten 25 Jahren durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union in Luxemburg, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und die Beiträge der im Rahmen der UN-Menschenrechtskonventionen eingesetzten Vertragsausschüsse immer weiter ausgeformt und konkretisiert worden.

In Deutschland ist in Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter mit der Verfassungsänderung von 1992, mit der dem Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz der wichtige Satz „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ angefügt wurde, ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht worden. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hierzu hat die gesellschaftlichen Umbrüche teilweise mit angeschoben und teilweise rechtlich abgesichert. Hervorzuheben ist etwa die Anerkennung der aus dem Unionsrecht bekannten Konzeption der mittelbaren Diskriminierung – scheinbar geschlechtsneutrale Regelungen wie diejenigen zur Teilzeit wirken sich aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse vor allem zum Nachteil von Frauen aus – und von Fördermaßnahmen, die die Bevorzugung der zuvor benachteiligten Gruppe unter bestimmten Voraussetzungen erlauben.

Dennoch ist, wie jede aus eigener Anschauung weiß, die Gleichstellung von Frau und Mann in unserer an vielen Schaltstellen noch immer von Männern dominierten Gesellschaft noch lange nicht erreicht. Das Recht und die Rechtsprechung der Gerichte können zu den notwendigen Veränderungen einen gewichtigen Beitrag leisten. Entscheidend aber sind „Umbrüche“ und „Aufbrüche“ in unserem Denken und Handeln. Diese anzustoßen, ist eine wichtige Aufgabe der EKT:2018 in Karlsruhe.