Nichtöffentlichkeit von Ausschusssitzungen
Anfrage:
Nach welchen Kriterien legt die Verwaltung fest, dass Tagesordnungspunkte von Ausschusssitzungen, die eindeutig nicht der Vorberatung für Gemeinderats-beschlüsse dienen, öffentlich oder nicht öffentlich beraten werden sollen?
Sachverhalt/Begründung:
Das Thema der Nicht-Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen beschäftigt den Gemeinderat schon seit längerem. Jüngst wurde auch von Seiten eines Bür-gervereins kritisiert, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand, der im Stadtteil auf besonderes Interesse stößt, im Bauausschuss in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde.
Erläuternden Ausführungen der Verwaltung hierzu ist zu entnehmen, dass ihrer Ansicht nach in diesem Fall ein gemeinderätlicher Beschluss nicht notwendig gewesen wäre, der Ausschuss also keinen Beschluss gefasst, sondern eine Empfehlung an die Verwaltung abgegeben habe und deshalb als (vor-) beratend einzustufen sei.
Schon aufgrund der politischen Bedeutung und der vorangegangenen Befassung des Gemeinderats mit der Thematik, aber auch aufgrund der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten ist diese Einschätzung im vorliegenden Fall anzuzweifeln.
Außerdem sieht die Gemeindeordnung eine Beratung der Verwaltung als Aufgabe von Ausschüssen nicht vor. Vielmehr können Themen, bei denen die Verwaltung trotz Nicht-Zuständigkeit des Ausschusses ein Meinungsbild erfassen möchte, als Bericht auf die Tagesordnung gesetzt werden, bei dem dann eine Meinungsäußerung des Gremiums möglich ist. Von einem Zwang zur Nichtöffentlichkeit kann auch dabei nicht die Rede sein.
Hinzu kommt, dass die Gemeindeordnung vorsieht, dass auch bei beratenden Ausschüssen Tagesordnungspunkte, an denen die Gesamtheit der Einwohner/-innen in besonderem Maße interessiert ist und die in breiten Kreisen der Bevölkerung diskutiert werden, in öffentlicher Sitzung beraten werden können.
Unterzeichnet von:
Gisela Splett
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